Nutzung von Distanzelektroimpulsgeräten in der Bundespolizei
*hib Berlin. Die Bundespolizei setzt zukünftig Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) ein. Entsprechende Geräte hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Freitag (4. November 2022) in Berlin an die Präsidentin der Bundespolizei, Dr. Anja Feldmann, übergeben. Mit den DEIG soll die Einsatzfähigkeit und Eigensicherung der Bundespolizei weiter verbessert werden. Sie sind ein nicht-letales Einsatzmittel, um gefährliche Personen auf Distanz wirkungsvoll zu stoppen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die Bundespolizei ist vielfach in schwierigen und gefährlichen Lagen im Einsatz. Mit den Distanzelektroimpulsgeräten geben wir den Beamtinnen und Beamten ein weiteres, nicht-letales Einsatzmittel an die Hand, um sich und andere zu schützen. Die Geräte sind ein wichtiges Instrument, um gefährliche Personen wirkungsvoll auf Distanz zu stoppen und so die Eigensicherung unserer Einsatzkräfte zu erhöhen.“
Die Distanzelektroimpulsgeräte werden zunächst bei den Bundespolizeidirektionen Berlin und München getestet. Sofern sie sich dort bewähren, sollen sie sukzessive bei weiteren Dienststellen der Bundespolizei eingeführt werden.
Präsidentin der Bundespolizei Dr. Anja Feldmann: „Die Distanzelektroimpulsgeräte sind ein weiterer Baustein in unserem Einsatzkonzept zur Eigensicherung und zur effektiven Gefahrenabwehr. Wir erhoffen uns von den Geräten eine deeskalierende Wirkung, weil sie eine Alternative zur unmittelbaren körperlichen Gewaltanwendung darstellen.“
Die DEIG sind als nicht-letales Einsatzmittel konzipiert. Sie verschießen zwei Elektroden mit Widerhaken, die mit Drähten verbunden sind. Beim Auftreffen auf einen Körper schließen sich die Elektroden und setzen einen elektrischen Impuls frei, der zu unkontrollierten Muskelkontraktionen führt. Dies bewirkt eine Bewegungsunfähigkeit der getroffenen Person für mehrere Sekunden.
Die DEIG haben eine Reichweite von bis zu 15 Metern. Sie sind mit einer Kamera und einem Laserpointer ausgestattet, um eine präzise Zielerfassung zu ermöglichen. Die Geräte verfügen über einen Sicherheitsschalter, der eine versehentliche Auslösung verhindert.
Der Einsatz der DEIG ist an strenge rechtliche Vorgaben gebunden. Sie dürfen nur gegen Personen eingesetzt werden, die eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben darstellen. Zudem müssen die Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit erfüllt sein.
Die Bundespolizei hat bereits Erfahrung mit dem Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten. In den Jahren 2018 und 2019 wurden sie im Rahmen eines Pilotprojekts bei der Bundespolizeidirektion Berlin erprobt. Die Ergebnisse waren positiv, sodass die Bundespolizei nun die flächendeckende Einführung der DEIG beschlossen hat.*
Nutzung von Distanzelektroimpulsgeräten in der Bundespolizei
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