Pressemitteilungen,Öffentliche Anhörung des Bildungsausschusses zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Öffentliche Anhörung des Bildungsausschusses zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Berlin, 01.11.2024 – Der Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages lädt am 01.11.2024 zu einer öffentlichen Anhörung zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ein. Die Anhörung beginnt um 08:30 Uhr im Raum 316 des Paul-Löbe-Hauses.

Ziel des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz soll die berufliche Weiterbildung in Deutschland fördern und den Zugang zu Aufstiegsfortbildungen für alle Interessierte erleichtern. Dabei werden insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:

  • Steigerung der Qualität und Attraktivität von Aufstiegsfortbildungen
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung
  • Reduzierung der finanziellen Belastungen für Teilnehmer von Aufstiegsfortbildungen

Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf zum AFBG umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • Einführung eines Aufstiegs-BAföG: Finanzielle Unterstützung für Teilnehmer von Aufstiegsfortbildungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen
  • Verbesserung der Freistellungsmöglichkeiten: Ausweitung der Möglichkeiten zur Freistellung vom Arbeitsplatz für die Teilnahme an Aufstiegsfortbildungen
  • Schaffung eines Aufstiegsfortbildungszentrums: Zentrale Anlaufstelle für Informationen und Beratung rund um Aufstiegsfortbildungen
  • Stärkung der Qualitätssicherung: Einführung neuer Qualitätsstandards für Aufstiegsfortbildungen

Anhörungsverfahren

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung haben Sachverständige aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abzugeben. Die Stellungnahmen werden von den Mitgliedern des Bildungsausschusses diskutiert und in die weiteren Beratungen zum Gesetzentwurf einbezogen.

Bedeutung der Anhörung

Die öffentliche Anhörung ist ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren zum AFBG. Sie bietet die Möglichkeit, unterschiedliche Perspektiven auf den Gesetzentwurf zu sammeln und in die weitere Beratung einzubeziehen. Die Ergebnisse der Anhörung werden in den Bericht des Bildungsausschusses einfließen, der dem Plenum des Deutschen Bundestages vorgelegt wird.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur öffentlichen Anhörung und zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finden Sie auf den Webseiten des Deutschen Bundestages:


Öffentliche Anhörung des Bildungsausschusses zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

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