Aufnahme von Angehörigen von Spätaussiedlern
Berlin: (hib/HAU) Der Bundestag hat am Donnerstag mehrheitlich die Voraussetzungen für die erleichterte Einreise von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern von Spätaussiedlern geschaffen. Die entsprechende Änderung des Bundesvertriebenengesetzes wurde mit den Stimmen von Koalition und FDP gegen das Votum der AfD beschlossen (20/3970). Künftig sollen sich Angehörige von Spätaussiedlern künftig schon dann in Deutschland aufhalten dürfen, wenn sie einen Antrag auf Aufnahme gestellt haben.
Spätaussiedler sind Personen deutscher Volkszugehörigkeit, die in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, Polens, Rumäniens oder anderer osteuropäischer Länder leben. Sie haben das Recht, nach Deutschland überzusiedeln. Bisher durften auch ihre Angehörigen einreisen, allerdings erst, wenn der Aufnahmeantrag für den Spätaussiedler selbst genehmigt war. Das konnte teilweise zu monatelangen Trennungen führen.
Mit der Gesetzesänderung soll künftig das „humanitäre Anliegen der Familienzusammenführung“ vorgezogen werden, heißt es in dem Antrag, den die Abgeordneten Johannes Vogel (FDP) und Michael Link (CDU/CSU) verfasst haben. Alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien hatten ihre Zustimmung signalisiert.
Nach Angaben der Bundesregierung leben in Deutschland rund 2,1 Millionen Spätaussiedler. Hinzu kommen noch 2,5 Millionen Angehörige. Die meisten Spätaussiedler kommen aus Kasachstan (43 Prozent), Russland (23 Prozent), Polen (13 Prozent) und Rumänien (10 Prozent).
Aufnahme von Angehörigen von Spätaussiedlern
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Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2024-10-31 12:32 mit dem Titel „Aufnahme von Angehörigen von Spätaussiedlern“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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