Runder Tisch einigt sich auf Empfehlungen zum E-Lending in öffentlichen Bibliotheken
Berlin, 30. Oktober 2024 – EinRunder Tisch unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Bibliothekswesen, Verlagen und Autoren hat sich geeinigt und Empfehlungen für die Ausgestaltung des E-Lendings in öffentlichen Bibliotheken vorgelegt. Kulturstaatsministerin Claudia Roth begrüßt die Einigung als „wichtigen Schritt für faire Rahmenbedingungen beim E-Lending“.
Das E-Lending bezeichnet die digitale Ausleihe von E-Books und anderen digitalen Medien über öffentliche Bibliotheken. Es soll Bibliotheksnutzern den Zugang zu einem breiten Angebot an digitalen Inhalten ermöglichen. Allerdings gab es bisher noch keine einheitlichen Regelungen für das E-Lending, was zu Unsicherheiten bei Bibliotheken, Verlagen und Autoren führte.
Der Runde Tisch wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, einberufen. Er hatte das Ziel, einen Konsens über die Rahmenbedingungen für das E-Lending zu erzielen. An den Beratungen waren Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Kultusministerkonferenz (KMK), des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv), des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, des Verbands Deutscher Schriftsteller (VS) und weiterer Organisationen beteiligt.
Die Empfehlungen des Runden Tisches sehen unter anderem vor:
- Einheitliche Lizenzierung: E-Books sollen über eine zentrale Stelle lizenziert werden, um die Verwaltung für Bibliotheken und Verlage zu vereinfachen.
- Ausleihdauer: Die Ausleihdauer für E-Books soll auf sechs bis acht Wochen begrenzt werden.
- Ausleihgrenze: Bibliotheken sollen eine bestimmte Anzahl von Ausleihen pro Titel und Jahr vornehmen können.
- Faire Vergütung: Autoren und Verlage sollen für die Ausleihe ihrer E-Books fair vergütet werden.
- Förderung: Das BMBF soll die Einführung und den Ausbau des E-Lendings in öffentlichen Bibliotheken finanziell fördern.
Die Empfehlungen des Runden Tisches sollen nun in die Gesetzgebung einfließen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth erklärte: „Ich bin sehr froh, dass wir nach intensiven Beratungen eine Einigung erzielen konnten. Die Empfehlungen des Runden Tisches schaffen eine solide Grundlage für ein faires und nachhaltiges E-Lending in öffentlichen Bibliotheken.“
Der dbv begrüßte die Empfehlungen ebenfalls. „Die Einigung ist ein großer Erfolg für das Bibliothekswesen“, sagte dbv-Präsidentin Barbara Lison. „Sie schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für die digitale Ausleihe und ermöglicht es Bibliotheken, ihren Nutzern ein vielfältiges Angebot an digitalen Medien zur Verfügung zu stellen.“
Auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels zeigte sich zufrieden mit den Empfehlungen. „Die Einbindung der Verlage in den Runden Tisch war uns sehr wichtig“, sagte Vorsteherin Karin Schmidt-Friderichs. „Wir sind überzeugt, dass die vereinbarten Rahmenbedingungen eine faire Vergütung für unsere Autoren sicherstellen.“
Die Umsetzung der Empfehlungen wird nun in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer fallen. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Länder die entsprechenden Regelungen in ihren Bibliotheksgesetzen verankern werden.
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
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Die Bundesregierung einen neuen Artikel am 2024-10-30 12:13 mit dem Titel „Runder Tisch einigt sich auf Empfehlungen zum E-Lending in öffentlichen Bibliotheken – Kulturstaatsministerin Roth: „Wichtiger Schritt für faire Rahmenbedingungen beim E-Lending““. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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