Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz
29. Oktober 2024, 11:47 Uhr
Berlin – Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 29. Oktober 2024 eine öffentliche Anhörung zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz abgehalten.
Das Gesetz sieht vor, den bereits bestehenden Restrukturierungsfonds, der zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie eingerichtet wurde, in einen dauerhaften Fonds umzuwandeln. Der Fonds soll Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten helfen, sich zu restrukturieren und so Insolvenzen zu vermeiden.
In der öffentlichen Anhörung wurden Sachverständige aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden befragt. Die Experten diskutierten die Auswirkungen des Restrukturierungsfonds, seine Wirksamkeit und mögliche Verbesserungsmöglichkeiten.
Aussagen der Sachverständigen
- Prof. Dr. Mark Schieritz, Universität Mannheim: Der Restrukturierungsfonds habe sich als wirksam erwiesen und zahlreiche Unternehmen vor der Insolvenz bewahrt. Er begrüße die geplante dauerhafte Einrichtung des Fonds.
- Dr. Sven Hagspiel, Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI): Der BDI unterstütze grundsätzlich die dauerhafte Einrichtung des Restrukturierungsfonds. Allerdings müsse die Ausgestaltung des Fonds so erfolgen, dass er auch für mittelständische Unternehmen zugänglich sei.
- Prof. Dr. Stephan Madaus, Humboldt-Universität zu Berlin: Der Restrukturierungsfonds sei ein wichtiges Instrument, um Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen. Allerdings müsse die Regierung dafür sorgen, dass der Fonds nicht missbraucht werde und tatsächlich nur Unternehmen zugutekomme, die eine Chance auf eine erfolgreiche Restrukturierung hätten.
Weitere Diskussionsthemen
Neben den Aussagen der Sachverständigen wurden in der Anhörung auch folgende Aspekte diskutiert:
- Die Höhe der finanziellen Mittel, die dem Fonds zur Verfügung gestellt werden sollen
- Die Kriterien für den Zugang zum Fonds
- Die Rolle von Gläubigern und Anteilseignern bei Restrukturierungen
- Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Kommunikation und Beratung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten
Ausblick
Der Finanzausschuss wird die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung in seine Beratungen zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz einfließen lassen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und voraussichtlich im Jahr 2025 in Kraft treten.
Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz
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