Neue Kurzmeldung des hib: Beim BKA geführte Amts-, Zentral- und Verbunddateien
Am 29. Oktober 2024 veröffentlichte der hib (heute im Bundestag) eine Kurzmeldung mit dem Titel „Beim BKA geführte Amts-, Zentral- und Verbunddateien“. Der Artikel beleuchtet den Umfang und die rechtlichen Grundlagen der beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Dateien und bietet einen umfassenden Überblick über das komplexe System der Datenerfassung in Deutschland.
Amts-, Zentral- und Verbunddateien
Das BKA unterhält verschiedene Arten von Dateien, die nach ihrem Zweck und Umfang unterteilt werden:
- Amtsdateien: Diese Dateien enthalten personenbezogene Daten, die für die Erfüllung der Aufgaben des BKA erforderlich sind, wie beispielsweise Ermittlungsverfahren oder Fahndungen.
- Zentraldateien: Diese Dateien enthalten Daten über bestimmte Personengruppen, die für die Strafverfolgung von Bedeutung sind, beispielsweise das Bundeszentralregister oder das Anti-Terror-Datei-System.
- Verbunddateien: Diese Dateien sind ein Zusammenschluss von Daten aus verschiedenen Quellen, die zur Verbesserung der Strafverfolgung genutzt werden, beispielsweise die Kriminalpolizeilichen Auskunfts- und Fahndungssysteme (KAIS/INA).
Rechtsgrundlagen
Die Führung der Dateien beim BKA unterliegt strengen rechtlichen Grundlagen, um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
- Artikel 10 des Grundgesetzes: Dieser Artikel schützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und setzt Grenzen für die Datenerhebung und -verarbeitung.
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG): Dieses Gesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse des BKA, einschließlich der Führung von Dateien.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Diese europäische Verordnung stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Datenschutzes erfolgt.
Umfang der Daten
Der Umfang der beim BKA geführten Daten ist beträchtlich. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise Informationen über mehr als 10 Millionen Verurteilungen. Die KAIS/INA-Systeme ermöglichen den Zugriff auf Daten aus über 100 polizeilichen Informationssystemen.
Zugangsberechtigungen
Der Zugriff auf die beim BKA geführten Dateien ist streng geregelt. Nur autorisierte Personen, die einen rechtmäßigen Grund haben, dürfen auf diese Daten zugreifen. Das BKA verfügt über ein System von Zugangsrechten, um sicherzustellen, dass nur die erforderlichen Informationen an die richtigen Personen weitergegeben werden.
Überblick
Die vom BKA geführten Amts-, Zentral- und Verbunddateien sind ein wesentlicher Bestandteil der Strafverfolgung in Deutschland. Sie ermöglichen es den Strafverfolgungsbehörden, Verbrechen aufzuklären, Verdächtige zu ermitteln und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig unterliegen diese Dateien strengen rechtlichen Beschränkungen, um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Der Umfang und die rechtlichen Grundlagen der Dateien werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der modernen Strafverfolgung gerecht werden und gleichzeitig den Grundrechten Rechnung tragen.
Beim BKA geführte Amts-, Zentral- und Verbunddateien
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
Kurzmeldungen (hib) einen neuen Artikel am 2024-10-29 14:32 mit dem Titel „Beim BKA geführte Amts-, Zentral- und Verbunddateien“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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