Drucksachen,20/13545: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU – 20/12103 – Umsetzung des EU-Data-Acts – Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland (PDF)

20/13545: Umsetzung des EU-Data-Acts – Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland

Am 29. Oktober 2024 um 11:00 Uhr hat der Bundestag die Beschlussempfehlung und den Bericht zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU (20/12103) mit dem Titel „Umsetzung des EU-Data-Acts – Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland“ veröffentlicht.

Hintergrund

Der EU-Data-Act ist eine europäische Verordnung, die darauf abzielt, den Zugang zu Daten zu erleichtern und den Datenaustausch zu fördern. Er soll dazu beitragen, eine wettbewerbsfähigere und innovative Datenwirtschaft in Europa zu schaffen.

Inhalt des Antrags

Der Antrag der CDU/CSU fordert die Bundesregierung auf, den EU-Data-Act zügig und effektiv umzusetzen. Dazu sollen unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens für den Datenaustausch
  • Förderung der Entwicklung von Datenplattformen und -standards
  • Unterstützung von Unternehmen bei der Nutzung von Daten
  • Stärkung der Datenschutzbestimmungen

Beschlussempfehlung und Bericht

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Beschlussempfehlung und den Bericht erarbeitet. Darin empfiehlt der Ausschuss dem Bundestag, den Antrag anzunehmen. Der Bericht enthält außerdem eine Reihe von Empfehlungen an die Bundesregierung zur Umsetzung des EU-Data-Acts.

Bedeutung

Die Umsetzung des EU-Data-Acts ist für die deutsche Wirtschaft von großer Bedeutung. Sie kann dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken, Innovationen zu fördern und die Verfügbarkeit von Daten für Forschung und Entwicklung zu verbessern.

Ausblick

Der Bundestag wird voraussichtlich in Kürze über die Beschlussempfehlung und den Bericht abstimmen. Sollte der Antrag angenommen werden, wird die Bundesregierung mit der Umsetzung des EU-Data-Acts beauftragt. Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung diese Aufgabe angehen und welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wird.


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