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Energieverschwenderische Gebäude: Sind Ferienwohnungen betroffen?

2024-11-13 16:36 | economie.gouv.fr

Einführung

Im Rahmen der Bekämpfung des Klimawandels hat sich Frankreich das Ziel gesetzt, seinen Energieverbrauch bis 2050 um 55 % zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, will die Regierung insbesondere die Zahl der sog. „energieverschwenderischen“ Gebäude reduzieren, d. h. solcher Gebäude, die viel Energie verbrauchen.

Was sind energieverschwenderische Gebäude?

Energieverschwenderische Gebäude sind Gebäude, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ihr spezifischer Energieverbrauch liegt über 450 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²/Jahr).
  • Sie sind mit einem Einzelsystem zur Beheizung oder Warmwasserbereitung ausgestattet, das mit fossilen Brennstoffen betrieben wird (Öl, Gas, Kohle).

Sind Ferienwohnungen betroffen?

Ferienwohnungen sind von den Vorschriften für energieverschwenderische Gebäude betroffen, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sie:

  • Alt sind und nicht ausreichend isoliert sind.
  • Mit einem alten Heizsystem ausgestattet sind, das viel Energie verbraucht.
  • Nur saisonal genutzt werden und daher im Winter nicht beheizt werden können.

Welche Pflichten bestehen für Eigentümer von Ferienwohnungen?

Eigentümer von Ferienwohnungen, die als energieverschwenderisch gelten, müssen diese bis 2023 renovieren, um sie auf einen Energieverbrauch von maximal 450 kWh/m²/Jahr zu bringen.

Die Renovierungskosten können von den Eigentümern selbst getragen werden oder durch öffentliche Beihilfe finanziert werden.

Welche Sanktionen drohen bei Nichtbeachtung?

Eigentümer von Ferienwohnungen, die die Renovierungsvorschriften nicht einhalten, können mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 € belegt werden.

Fazit

Die Renovierung von energieverschwenderischen Gebäuden, einschließlich Ferienwohnungen, ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Reduzierung des Energieverbrauchs in Frankreich. Eigentümer von Ferienwohnungen, die als energieverschwenderisch gelten, müssen diese bis 2023 renovieren, um Bußgelder zu vermeiden.


Passoires énergétiques : les meublés touristiques sont-ils concernés ?

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