Swiss Confederation,SECO: Ordinance in relation to the situation in Moldova

SECO: Verordnung über die Lage in der Republik Moldau

Bern, 8. November 2024 – Der Bundesrat hat am 8. November 2024 eine Verordnung über die Lage in der Republik Moldau erlassen. Diese Verordnung tritt am 9. November 2024 in Kraft.

Die Verordnung stützt sich auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedenssicherung und zur Stärkung des Friedens und der internationalen Sicherheit (ZSGB). Sie sieht Massnahmen vor, um die prekäre Lage in der Republik Moldau zu stabilisieren und die Bevölkerung vor weiteren Übergriffen zu schützen.

Massnahmen

Die Verordnung sieht folgende Massnahmen vor:

  • Reisebeschränkungen: Für Personen, die für die Destabilisierung der Lage in der Republik Moldau verantwortlich sind oder als Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit angesehen werden, wird ein Einreiseverbot in die Schweiz verhängt.
  • Einfrieren von Vermögenswerten: Die Verordnung ermöglicht es dem Bundesrat, Vermögenswerte von Personen und Organisationen einzufrieren, die an der Destabilisierung der Lage in der Republik Moldau beteiligt sind.
  • Waffenembargo: Die Verordnung verbietet die Lieferung von Waffen und Munition in die Republik Moldau.
  • Entwicklungshilfe: Die Verordnung sieht die Bereitstellung von humanitärer Hilfe und Unterstützung für den Aufbau des Friedens und der Demokratie in der Republik Moldau vor.

Hintergrund

Die Republik Moldau befindet sich seit mehreren Jahren in einer politischen Krise. Die Lage hat sich in jüngster Zeit verschärft, nachdem Russland Truppen an der Grenze zur Ukraine zusammengezogen hat. Die angespannte Lage hat zu Befürchtungen geführt, dass Russland in die Republik Moldau einmarschieren könnte.

Ziel der Verordnung

Ziel der Verordnung ist es, die Lage in der Republik Moldau zu stabilisieren und die Bevölkerung vor weiteren Übergriffen zu schützen. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, die Spannungen abzubauen und eine friedliche Lösung des Konflikts zu fördern.

Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 9. November 2024 in Kraft. Sie gilt bis zum 8. Mai 2025.


SECO: Ordinance in relation to the situation in Moldova

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