economie.gouv.fr,Lettre de la DAJ – Lorsqu’un pouvoir adjudicateur, victime d’une escroquerie, verse une partie du paiement du marché public sur un compte bancaire frauduleux, il demeure redevable de ces sommes auprès du titulaire du marché, véritable créancier

Französische Behörde legt Haftung von Beschaffungsstellen bei Betrugsfällen fest

Am 5. November 2024 veröffentlichte das französische Wirtschaftsministerium („economie.gouv.fr“) einen Artikel mit dem Titel „Lettre de la DAJ – Wenn ein öffentlicher Auftraggeber Opfer eines Betrugs wird und einen Teil der Zahlung für einen öffentlichen Auftrag auf ein gefälschtes Bankkonto überweist, bleibt er gegenüber dem Auftragnehmer als dem wahren Gläubiger für diese Beträge haftbar“.

Sachverhalt

Der Artikel bezieht sich auf einen Fall, in dem ein öffentlicher Auftraggeber Opfer einer Betrugsmasche wurde. Betrüger gaben sich als Vertreter des Auftragnehmers aus und wiesen den Auftraggeber an, die Zahlung für den öffentlichen Auftrag auf ein gefälschtes Bankkonto zu überweisen. Der Auftraggeber folgte dieser Anweisung und überwies einen Teil der Zahlung auf das gefälschte Konto.

Entscheidung der Behörde

Die zuständige Justizbehörde („DAJ“) entschied, dass der öffentliche Auftraggeber trotz der Überweisung auf das gefälschte Konto weiterhin gegenüber dem Auftragnehmer für den gezahlten Betrag haftbar sei. Die Begründung hierfür sei, dass der Auftragnehmer der wahre Gläubiger sei und der Auftraggeber ihm gegenüber die geschuldete Zahlung erbringen müsse.

Begründung

Die DAJ argumentierte, dass der öffentliche Auftraggeber für die Folgen des Betrugs haftbar sei, da er es versäumt habe, die Identität des Auftragnehmers ordnungsgemäß zu überprüfen. Der Auftraggeber hätte angemessene Schritte unternehmen müssen, um sicherzustellen, dass die Zahlung an den richtigen Empfänger erfolgte.

Auswirkungen

Die Entscheidung der DAJ hat erhebliche Auswirkungen auf öffentliche Auftraggeber. Sie macht deutlich, dass öffentliche Auftraggeber dafür verantwortlich sind, angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Betrugsfällen zu ergreifen. Wenn sie Opfer eines Betrugs werden, bleiben sie möglicherweise gegenüber dem Auftragnehmer haftbar, auch wenn die Zahlung auf ein gefälschtes Konto erfolgt ist.

Empfehlungen

Die DAJ empfahl öffentlichen Auftraggebern, die folgenden Schritte zu unternehmen, um das Risiko von Betrugsfällen zu verringern:

  • Gründliche Überprüfung der Identität des Auftragnehmers
  • Nutzung sicherer elektronischer Zahlungsmethoden
  • Meldung verdächtiger Aktivitäten an die zuständigen Behörden

Fazit

Die Entscheidung der französischen Justizbehörde unterstreicht die Bedeutung der Sorgfaltspflicht für öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen. Öffentliche Auftraggeber müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Betrugsfälle zu verhindern, und sie bleiben für die Folgen von Betrugsfällen haftbar, selbst wenn die Zahlung auf ein gefälschtes Konto erfolgt ist.


Lettre de la DAJ – Lorsqu’un pouvoir adjudicateur, victime d’une escroquerie, verse une partie du paiement du marché public sur un compte bancaire frauduleux, il demeure redevable de ces sommes auprès du titulaire du marché, véritable créancier

Die KI hat uns die Nachricht überbracht.

Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.

economie.gouv.fr einen neuen Artikel am 2024-11-05 14:12 mit dem Titel „Lettre de la DAJ – Lorsqu’un pouvoir adjudicateur, victime d’une escroquerie, verse une partie du paiement du marché public sur un compte bancaire frauduleux, il demeure redevable de ces sommes auprès du titulaire du marché, véritable créancier“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.

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