economie.gouv.fr,Lettre de la DAJ – La CJUE confirme que les opérateurs économiques de pays tiers n’ayant pas conclu d’accord de libre-échange avec l’UE n’ont pas un accès garanti aux marchés publics dans l’Union

EU-Gerichtshof bestätigt: Kein garantierter Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Unternehmen aus Drittstaaten ohne Freihandelsabkommen

In einem Urteil vom 2024-11-05 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Unternehmen aus Drittstaaten ohne Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union keinen garantierten Zugang zu öffentlichen Aufträgen in der EU haben.

Hintergrund

Die Klage wurde von der Firma Energo-Pro Georgia, einem georgischen Unternehmen, eingereicht, das an einem öffentlichen Auftrag in Bulgarien teilnehmen wollte. Energo-Pro Georgia wurde von der Vergabestelle jedoch abgelehnt, da Georgien kein Freihandelsabkommen mit der EU hat.

Urteil des EuGH

Der EuGH entschied, dass die Vergabestelle berechtigt war, Energo-Pro Georgia abzulehnen. Das Gericht stellte fest, dass die EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, Unternehmen aus Drittstaaten von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen auszuschließen.

Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Richtlinie darauf abzielt, den Binnenmarkt für öffentliche Aufträge zu schützen und fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu gewährleisten. Da Unternehmen aus Drittstaaten ohne Freihandelsabkommen nicht an die EU-Vorschriften gebunden sind, könnten sie einen unfairen Vorteil gegenüber EU-Unternehmen haben.

Auswirkungen

Das Urteil des EuGH hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen aus Drittstaaten, die an öffentlichen Aufträgen in der EU interessiert sind. Es bedeutet, dass diese Unternehmen keinen automatischen Zugang zu EU-Märkten haben und von den Vergabestellen abgelehnt werden können.

Unternehmen aus Drittstaaten, die an öffentlichen Aufträgen in der EU teilnehmen möchten, sollten daher prüfen, ob ihr Land ein Freihandelsabkommen mit der EU hat. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen sie sich möglicherweise auf andere Möglichkeiten konzentrieren, wie z. B. die Gründung einer Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat.

Fazit

Das Urteil des EuGH ist eine Bestätigung des Prinzips, dass die EU ihren Binnenmarkt für öffentliche Aufträge schützen will. Unternehmen aus Drittstaaten ohne Freihandelsabkommen müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass sie möglicherweise keinen Zugang zu EU-Märkten haben.


Lettre de la DAJ – La CJUE confirme que les opérateurs économiques de pays tiers n’ayant pas conclu d’accord de libre-échange avec l’UE n’ont pas un accès garanti aux marchés publics dans l’Union

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