UK News and communications,Appointment to the Criminal Procedure Rule Committee

Ernennung zum Ausschuss für Strafverfahrensregeln

London, 28. Oktober 2024 – Der Lordkanzler und Justizminister Dominic Raab hat heute die Ernennung von Lady Justice Sharp zum Ausschuss für Strafverfahrensregeln (CPRC) bekannt gegeben.

Lady Justice Sharp tritt die Nachfolge von Herrn Justice Holgate an, der im September 2024 aus dem Ausschuss ausgeschieden ist. Ihre Amtszeit beginnt am 1. November 2024 und endet am 31. Oktober 2029.

Die CPRC ist ein unabhängiger Ausschuss, der für die Ausarbeitung und Änderung der Strafverfahrensregeln in England und Wales zuständig ist. Diese Regeln legen die Verfahrensregeln für Strafverfahren fest, von der Festnahme und Vernehmung von Verdächtigen bis hin zur Verhandlung und Anfechtung von Verurteilungen.

Lady Justice Sharp wurde 1959 in London geboren und studierte Rechtswissenschaften am St Cross College in Oxford. Sie wurde 1983 als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete anschließend als Wirtschaftsanwältin bei Slaughter and May. Im Jahr 2004 wurde sie zur Richterin am High Court ernannt und im Jahr 2013 zur Richterin am Berufungsgericht befördert.

Lady Justice Sharp ist eine hoch angesehene Juristin mit umfangreicher Erfahrung in Strafverfahren. Ihre Ernennung wird weithin begrüßt von Strafverteidigern, Staatsanwälten und Richtern gleichermaßen.

Der Lordkanzler sagte: „Ich freue mich, Lady Justice Sharp als neues Mitglied der CPRC begrüßen zu dürfen. Ihre umfangreiche Erfahrung in Strafverfahren wird eine wertvolle Bereicherung für den Ausschuss sein.“

Lady Justice Sharp sagte: „Ich fühle mich geehrt, zum Ausschuss für Strafverfahrensregeln ernannt worden zu sein. Ich bin bestrebt, sicherzustellen, dass unsere Strafverfahrensregeln fair und gerecht sind und dass sie die Integrität unseres Strafjustizsystems aufrechterhalten.“

Hinweise für Redaktionen:

  • Die CPRC besteht aus 16 Mitgliedern, darunter Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Akademiker.
  • Die Mitglieder der CPRC werden vom Lordkanzler nach Rücksprache mit dem Präsidenten des Berufungsgerichts ernannt.
  • Die Amtszeit der Mitglieder der CPRC beträgt in der Regel fünf Jahre.

Appointment to the Criminal Procedure Rule Committee

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