
EuGH präzisiert Bedingungen für die Festlegung von Materialanforderungen in Ausschreibungsunterlagen
Am 12. Februar 2025 veröffentlichte das französische Wirtschaftsministerium (economie.gouv.fr) einen Artikel mit dem Titel „Lettre de la DAJ – La CJUE précise les conditions dans lesquelles un pouvoir adjudicateur peut imposer un type de matériau dans les documents de la consultation“.
Hintergrund
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bedingungen präzisiert, unter denen öffentliche Auftraggeber bestimmte Materialanforderungen in Ausschreibungsunterlagen festlegen können.
Kernaussagen des Urteils
Der EuGH hat festgestellt, dass öffentliche Auftraggeber nur dann bestimmte Materialanforderungen festlegen dürfen, wenn:
- Die Anforderung technisch gerechtfertigt ist: Die Anforderung muss auf objektiven technischen Notwendigkeiten beruhen und nicht willkürlich oder diskriminierend sein.
- Die Anforderung ist im Hinblick auf den Auftragsgegenstand verhältnismäßig: Die Anforderung darf den Wettbewerb nicht übermäßig einschränken und muss den Grundsätzen der Transparenz und Nichtdiskriminierung entsprechen.
- Die Anforderung ist in den Ausschreibungsunterlagen eindeutig und präzise festgelegt: Die öffentliche Stelle muss die Anforderung klar und verständlich formulieren, damit die Bieter ihre Angebote entsprechend vorbereiten können.
Auswirkungen auf öffentliche Aufträge
Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe:
- Öffentliche Auftraggeber müssen die technischen Begründungen für ihre Materialanforderungen sorgfältig prüfen.
- Die Auftraggeber müssen sicherstellen, dass ihre Anordnungen verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sind.
- Die Auftraggeber müssen Materialanforderungen so formulieren, dass sie für alle Bieter klar und verständlich sind.
Praktische Empfehlungen
Um die Anforderungen des EuGH-Urteils zu erfüllen, können öffentliche Auftraggeber die folgenden Schritte unternehmen:
- Durchführung von Machbarkeitsstudien: Durchführung von Studien, um die technischen Notwendigkeiten für spezifische Materialanforderungen zu ermitteln.
- Konsultation mit Experten: Einbeziehung von Fachleuten aus der Branche, um sicherzustellen, dass die Anforderungen technisch gerechtfertigt sind.
- Vermeidung von diskriminierenden Spezifikationen: Vermeidung von Anforderungen, die bestimmte Anbieter oder Produkte bevorzugen.
- Klarheit und Präzision in den Ausschreibungsunterlagen: Verwendung klarer und präziser Sprache, um Materialanforderungen eindeutig zu beschreiben.
Fazit
Das Urteil des EuGH bietet eine wertvolle Orientierungshilfe für öffentliche Auftraggeber bei der Festlegung von Materialanforderungen in Ausschreibungsunterlagen. Durch die Einhaltung der im Urteil dargelegten Bedingungen können öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass ihre Ausschreibungen wettbewerbsfähig, transparent und nichtdiskriminierend sind.
Lettre de la DAJ – La CJUE précise les conditions dans lesquelles un pouvoir adjudicateur peut imposer un type de matériau dans les documents de la consultation
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
economie.gouv.fr einen neuen Artikel am 2025-02-12 16:42 mit dem Titel „Lettre de la DAJ – La CJUE précise les conditions dans lesquelles un pouvoir adjudicateur peut imposer un type de matériau dans les documents de la consultation“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
50