Neue E-Mail-Adresse für Anfragen zur Erhöhung von Kostenlimits in Missachtungsfällen
Das Justizministerium hat eine neue E-Mail-Adresse für Anfragen zur Erhöhung von Kostenlimits in Missachtungsfällen eingerichtet. Die neue Adresse lautet: contemptcosts@justice.gov.uk.
Ab sofort können alle Anfragen zur Erhöhung von Kostenlimits, die gemäß Regel 40.34(5) der Zivilprozessordnung 1998 (CPR) gestellt werden, an diese Adresse gesendet werden. Anträge, die an andere Adressen gesendet werden, werden nicht bearbeitet.
Die neue E-Mail-Adresse soll die Bearbeitung von Anfragen zur Erhöhung von Kostenlimits effizienter gestalten. Alle Anfragen werden nun an einen zentralen Punkt weitergeleitet, so dass sie schneller und einfacher bearbeitet werden können.
Das Justizministerium weist darauf hin, dass Anfragen zur Erhöhung von Kostenlimits weiterhin nach Regel 40.34 CPR gestellt werden müssen. Die Regel besagt, dass ein Antrag nur dann gestellt werden kann, wenn:
- Die Kosten im Zusammenhang mit der Missachtung nicht bereits von einer anderen Kostenentscheidung abgedeckt sind.
- Der Antrag wird innerhalb von 21 Tagen nach dem Tag gestellt, an dem die Kosten entstanden sind.
- Der Antrag enthält Einzelheiten zu den angefallenen Kosten und den Gründen für den Antrag auf Erhöhung des Kostenlimits.
Das Justizministerium hofft, dass die neue E-Mail-Adresse die Bearbeitung von Anträgen auf Erhöhung von Kostenlimits erleichtern wird.
New email for requests for cost limit increases in contempt cases
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
GOV UK einen neuen Artikel am 2025-01-23 14:01 mit dem Titel „New email for requests for cost limit increases in contempt cases“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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