Schreiben der Behörde für Rechtssprechung (DAJ) – Die Haftpflichtversicherung deckt Reparaturen von schweren Mängeln ab, die vom Bauunternehmer nach Übergabe trotz Inverzugsetzung nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist behoben wurden
Artikel vom 16.01.2025, 09:30 Uhr
Wichtige Informationen zur Haftpflichtversicherung und Mängelbehebung
Die Haftpflichtversicherung für Bauleistungen deckt gemäß einem neuen Schreiben der Behörde für Rechtssprechung (DAJ) auch Reparaturen von schweren Mängeln ab, die vom Bauunternehmer nach Übergabe des Gebäudes trotz Inverzugsetzung nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist behoben wurden.
Hintergrund
Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in Frankreich in der Regel zehn Jahre. Innerhalb dieser Frist ist der Bauunternehmer verpflichtet, schwere Mängel zu beheben, die die Stabilität oder die Tragfähigkeit des Gebäudes beeinträchtigen können.
Wenn der Bauunternehmer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, kann der Bauherr eine Inverzugsetzung aussprechen. Reagiert der Bauunternehmer auch darauf nicht, kann der Bauherr die Reparaturen selbst in Auftrag geben und die Kosten von der Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers zurückfordern.
Neue Rechtsprechung
Das Schreiben der DAJ stellt nun klar, dass die Haftpflichtversicherung auch dann eintritt, wenn die Mängel erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist für die perfekte Fertigstellung auftreten. Diese beträgt in der Regel zwei Jahre.
Dies ist eine wichtige Klarstellung, da die Gerichte bisher uneinheitlich entschieden hatten, ob die Haftpflichtversicherung auch für Mängel außerhalb der Gewährleistungsfrist für die perfekte Fertigstellung haftet.
Konsequenzen für Bauherren
Die neue Rechtsprechung stärkt die Rechte der Bauherren. Sie können sich nun darauf verlassen, dass schwere Mängel auch dann behoben werden, wenn der Bauunternehmer seiner Verpflichtung nicht nachkommt und die Gewährleistungsfrist für die perfekte Fertigstellung bereits abgelaufen ist.
Handlungsempfehlung für Bauherren
Bei schweren Mängeln sollten Bauherren folgende Schritte unternehmen:
- Den Bauunternehmer schriftlich in Verzug setzen
- Nach Ablauf der Inverzugsetzung die Mängel selbst beheben lassen
- Die Kosten von der Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers zurückfordern
Fazit
Das neue Schreiben der DAJ ist eine wichtige Klarstellung zur Haftpflichtversicherung für Bauleistungen. Es stärkt die Rechte der Bauherren und stellt sicher, dass schwere Mängel auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist für die perfekte Fertigstellung behoben werden.
Lettre de la DAJ – L’assurance dommages ouvrage couvre les réparations de désordres de gravité décennale non repris par l’entrepreneur après réception, malgré une mise en demeure, pendant le délai de garantie de parfait achèvement
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
economie.gouv.fr einen neuen Artikel am 2025-01-16 09:30 mit dem Titel „Lettre de la DAJ – L’assurance dommages ouvrage couvre les réparations de désordres de gravité décennale non repris par l’entrepreneur après réception, malgré une mise en demeure, pendant le délai de garantie de parfait achèvement“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
60