Swiss Confederation,SECO: Ordinance on measures against Sudan


SECO: Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan

**Bern, 15. Januar 2025 (BFS) – Der Bundesrat hat am 14. Januar 2025 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan (Sudan-Verordnung) erlassen. Diese Verordnung setzt die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNO) am 12. Januar 2025 beschlossenen Sanktionen gegen Sudan um.

Hintergrund

Der Sicherheitsrat der UNO hat am 12. Januar 2025 die Resolution 2657 (2025) angenommen, mit der eine Reihe von Sanktionen gegen Sudan verhängt wurden. Diese Sanktionen sind eine Reaktion auf die anhaltende Gewalt und Menschenrechtsverletzungen im Land.

Inhalt der Verordnung

Die Sudan-Verordnung enthält folgende Massnahmen:

  • Einreiseverbot: Bestimmte Personen, die vom Sicherheitsrat der UNO als für die Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Sudan verantwortlich identifiziert wurden, dürfen nicht mehr in die Schweiz einreisen.
  • Vermögenswerte-Sperrung: Die Vermögenswerte der in der Resolution 2657 (2025) genannten Personen werden gesperrt.
  • Waffenembargo: Die Schweiz darf keine Waffen oder militärisches Material nach Sudan liefern.
  • Reiseverbot: Personen, die vom Sicherheitsrat der UNO als für die Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Sudan verantwortlich identifiziert wurden, dürfen nicht mehr in die Schweiz reisen.
  • Finanzielle Sanktionen: Die Schweiz darf keine Finanzmittel oder wirtschaftliche Ressourcen für Aktivitäten in Sudan bereitstellen, die den Friedensprozess untergraben oder zu Gewalt und Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für alle Personen und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder unter Schweizer Kontrolle. Sie gilt auch für alle Personen und Unternehmen, die sich in der Schweiz aufhalten oder die Schweiz durchreisen.

Vollzug

Der Vollzug der Verordnung obliegt dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Das WBF kann die zuständigen Behörden der Kantone mit der Durchführung der Verordnung beauftragen.

Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 15. Januar 2025 in Kraft. Sie bleibt bis zum 15. Januar 2026 in Kraft, es sei denn, der Sicherheitsrat der UNO beschliesst eine andere Regelung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Sudan-Verordnung finden Sie auf der Website des WBF:


SECO: Ordinance on measures against Sudan

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Swiss Confederation einen neuen Artikel am 2025-01-15 00:00 mit dem Titel „SECO: Ordinance on measures against Sudan“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.


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