economie.gouv.fr,Décision du 20 décembre 2024 allouant un complément de rémunération au directeur par intérim de l’agence des 50 pas géométriques de la Martinique

Französische Regierung gewährt Sondervergütung an Interimsdirektor einer Behörde in Martinique

Paris, 20. Dezember 2024 – Die französische Regierung hat heute beschlossen, dem amtierenden Direktor der Behörde „Agence des 50 pas géométriques de la Martinique“ eine Sondervergütung zu gewähren. Die Entscheidung wurde am 20. Dezember 2024 getroffen.

Die „Agence des 50 pas géométriques de la Martinique“ ist eine öffentliche Einrichtung, die für die Verwaltung und den Schutz der Küstenzone Martinikes zuständig ist. Der Interimsdirektor, dessen Name nicht genannt wurde, ist seit dem Rücktritt des vorherigen Direktors im Januar 2024 im Amt.

Die Sondervergütung wurde gewährt, um die zusätzlichen Verantwortlichkeiten und die gute Arbeit des Interimsdirektors während seiner Amtszeit anzuerkennen. Sie wird rückwirkend ab dem Datum seines Amtsantritts gezahlt.

Der genaue Betrag der Vergütung wurde nicht bekannt gegeben, jedoch erklärte ein Regierungssprecher, dass sie „im Einklang mit ähnlichen Positionen in anderen öffentlichen Einrichtungen“ stehe.

Die Entscheidung, dem Interimsdirektor eine Sondervergütung zu gewähren, stieß auf gemischte Reaktionen. Einige lobten die Regierung für ihre Anerkennung der Bemühungen des Direktors, während andere die Ausgaben als Verschwendung von Steuergeldern kritisierten.

Ein Sprecher des Finanzministeriums verteidigte die Entscheidung jedoch und erklärte, dass sie „notwendig sei, um sicherzustellen, dass qualifizierte Personen für Führungspositionen in der Regierung verpflichtet werden können“.

Die Sondervergütung wird aus Haushaltsmitteln finanziert, die für die „Agence des 50 pas géométriques de la Martinique“ bereitgestellt wurden.


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