Law and Crime Prevention,Making the digital and physical world safer: Why the Convention against Cybercrime matters

Digitale und physische Welt sicherer machen: Warum das Übereinkommen über Cyberkriminalität wichtig ist

24. Dezember 2024, 12:00 Uhr

Die Konvention des Europarates über Cyberkriminalität, auch bekannt als Budapester Konvention, ist das erste internationale Vertragswerk, das sich umfassend mit Cyberkriminalität befasst. Sie wurde 2001 verabschiedet und ist seit 2004 in Kraft. Die Konvention wurde inzwischen von 67 Ländern ratifiziert, darunter allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Das Ziel der Konvention ist es, die Kriminalität im digitalen Raum zu bekämpfen und die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung von Cyberkriminellen zu erleichtern. Die Konvention enthält eine Reihe von Bestimmungen, darunter:

  • Definitionen von Cyberkriminalität, einschließlich Computerbetrug, Datendiebstahl und Cybermobbing
  • Strafbarkeitsvorschriften für diese Straftaten
  • Bestimmungen zur internationalen Zusammenarbeit, einschließlich der Auslieferung von Cyberkriminellen und der gegenseitigen Rechtshilfe
  • Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre

Die Konvention über Cyberkriminalität war ein bahnbrechendes Abkommen, das den Rahmen für die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität geschaffen hat. Sie wurde von einer Reihe von Ländern übernommen und hat dazu beigetragen, das Strafjustizsystem im Hinblick auf die wachsende Bedrohung durch Cyberkriminalität zu rüsten.

Die Konvention ist auch heute noch von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung von Cyberkriminalität. Im digitalen Zeitalter ist es wichtiger denn je, dass die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, mit der Bedrohung durch Cyberkriminelle Schritt zu halten. Die Konvention über Cyberkriminalität bietet ein solides Fundament für diese Zusammenarbeit und trägt dazu bei, die digitale und physische Welt für alle sicherer zu machen.

Schlussfolgerung

Die Konvention über Cyberkriminalität ist ein wichtiges internationales Abkommen, das die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt, Cyberkriminalität wirksam zu bekämpfen. Die Konvention wurde inzwischen von einer Reihe von Ländern übernommen und hat maßgeblich dazu beigetragen, das Strafjustizsystem im Hinblick auf die wachsende Bedrohung durch Cyberkriminalität zu rüsten. Die Konvention ist auch heute noch von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung von Cyberkriminalität und trägt dazu bei, die digitale und physische Welt für alle sicherer zu machen.


Making the digital and physical world safer: Why the Convention against Cybercrime matters

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