Swiss Confederation,Ordinance on Measures against Libya

Bundesverordnung über Massnahmen gegenüber Libyen

Der Bundesrat hat am 23. Dezember 2024 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen (SR 946.209.11) erlassen. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt die bisherige Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen (SR 946.209.111).

Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für alle natürlichen und juristischen Personen in der Schweiz und im Ausland, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Massnahmen

Die Verordnung sieht folgende Massnahmen vor:

  • Embargo auf Waffen und Rüstungsgüter: Es ist verboten, Waffen und Rüstungsgüter nach Libyen auszuführen, zu liefern, zu vermitteln oder zu finanzieren.
  • Einfrieren von Vermögenswerten: Die Vermögenswerte von Personen und Organisationen, die in der Verordnung aufgeführt sind, werden eingefroren.
  • Reiseverbote: Personen, die in der Verordnung aufgeführt sind, dürfen nicht in die Schweiz einreisen oder sich in der Schweiz aufhalten.
  • Handelsembargo: Es ist verboten, Waren und Dienstleistungen nach Libyen auszuführen, zu liefern, zu vermitteln oder zu finanzieren, mit Ausnahme von humanitären Gütern und medizinischen Hilfsmitteln.
  • Finanzielle Sanktionen: Es ist verboten, Finanzmittel oder wirtschaftliche Ressourcen an Personen und Organisationen, die in der Verordnung aufgeführt sind, zur Verfügung zu stellen oder zu sammeln.

Ausnahmen

Die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen von den Massnahmen bewilligen. Ausnahmen können insbesondere für humanitäre Zwecke oder für die Durchführung von Friedensbemühungen gewährt werden.

Durchsetzung

Die Verordnung wird vom Bundesamt für Wirtschaft (BAWI) durchgesetzt. Das BAWI ist zuständig für die Untersuchung von Verstössen gegen die Verordnung und für die Verhängung von Sanktionen.

Hintergrund

Die Verordnung basiert auf der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (SR UN 1970 (2011)). Die Resolution wurde am 26. Februar 2011 verabschiedet und verhängte Sanktionen gegen Libyen aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzungen, die das Regime von Muammar al-Gaddafi begangen hatte.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Verordnung und zu den Sanktionen gegen Libyen finden Sie auf der Website des BAWI: www.seco.admin.ch/seco/de/home/themen/aussenwirtschaftspolitik/exportkontrollen-und-sanktionen/sanktionen.html


Ordinance on Measures against Libya

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Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.

Swiss Confederation einen neuen Artikel am 2024-12-23 00:00 mit dem Titel „Ordinance on Measures against Libya“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.

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