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Fördermittel für den Erwerb emissionsarmer Fahrzeuge: Anpassung der Bestimmungen

Paris, 2. Dezember 2024

Das französische Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Wiederaufbau hat am 2. Dezember 2024 Änderungen der Fördermittel für den Erwerb emissionsarmer Fahrzeuge bekannt gegeben. Diese Anpassungen sollen den ökologischen Wandel im Verkehrssektor weiter beschleunigen.

Anpassung des Umweltbonus

Der Umweltbonus, der beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens mit geringen CO2-Emissionen gewährt wird, wird wie folgt angepasst:

  • Erhöhung des Bonus für Elektrofahrzeuge: Der Bonus für den Kauf eines Elektrofahrzeugs mit einer Reichweite von mindestens 135 Kilometern wird von 6.000 auf 7.000 Euro erhöht.
  • Einführung eines Bonus für Plug-in-Hybride: Fahrzeuge mit einer elektrischen Reichweite von mindestens 60 Kilometern erhalten einen Bonus von 4.000 Euro.
  • Reduzierung des Bonus für Verbrennungsmotoren: Der Bonus für den Kauf eines Neuwagens mit Verbrennungsmotor wird von 1.000 auf 500 Euro gesenkt.

Einführung einer Prämie für Gebrauchtfahrzeuge

Neu ist eine Prämie für den Kauf eines gebrauchten emissionsarmen Fahrzeugs:

  • Prämie für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge: Beim Kauf eines gebrauchten Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs, das maximal fünf Jahre alt ist, wird eine Prämie von 2.000 Euro gewährt.
  • Prämie für Fahrzeuge mit Erdgas- oder Flüssiggasantrieb: Auch der Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs mit Erdgas- oder Flüssiggasantrieb wird mit einer Prämie von 1.000 Euro gefördert.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme der Fördermittel werden wie folgt angepasst:

  • Der Umweltbonus ist nur noch für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro verfügbar.
  • Die Prämie für Gebrauchtfahrzeuge ist für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 25.000 Euro verfügbar.

Zielsetzungen

Die Anpassung der Fördermittel verfolgt folgende Ziele:

  • Beschleunigung des Übergangs zu emissionsarmen Fahrzeugen und Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor.
  • Unterstützung von Haushalten mit geringeren Einkommen beim Erwerb emissionsarmer Fahrzeuge.
  • Förderung des Marktes für emissionsarme Gebrauchtfahrzeuge.

Inkrafttreten

Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Weitere Informationen zu den Fördermitteln für emissionsarme Fahrzeuge finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Wiederaufbau: www.economie.gouv.fr/.


Aides à l’acquisition de véhicules peu polluants : les dispositifs évoluent

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economie.gouv.fr einen neuen Artikel am 2024-12-02 17:58 mit dem Titel „Aides à l’acquisition de véhicules peu polluants : les dispositifs évoluent“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.

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