economie.gouv.fr,Amende de 260 000 € prononcée à l’encontre de la société BASF FRANCE (numéro de SIRET : 54206915800518)


BASF France mit Geldstrafe von 260.000 € belegt

Datum: 13. Februar 2025 14:19 Uhr Quelle: economie.gouv.fr

Paris – Die französische Wettbewerbsbehörde hat eine Geldstrafe von 260.000 € gegen das Unternehmen BASF France verhängt. Der Grund: Preisabsprachen im Bereich der Pflanzenschutzmittel.

Die Ermittlungen

Die Ermittlungen gegen BASF France begannen im Jahr 2021. Die Behörde untersuchte den Verdacht auf illegale Preisabsprachen mit anderen Unternehmen der Branche zwischen 2017 und 2019.

Die Feststellungen

Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass BASF France an Preisabsprachen mit mindestens einem weiteren Unternehmen beteiligt war. Dabei handelt es sich um ein Verstoß gegen das französische Wettbewerbsrecht, das Kartelle und Preisabsprachen verbietet.

Die Geldstrafe

Die Höhe der Geldstrafe wurde auf Grundlage der Schwere der Verstöße, der Dauer der Beteiligung und der finanziellen Lage von BASF France festgesetzt. Die Behörde berücksichtigte auch die Tatsache, dass das Unternehmen freiwillig mit den Ermittlungen kooperierte.

Die Folgen

Die Geldstrafe ist ein schwerwiegender Schlag für BASF France. Sie kann nicht nur zu finanziellen Verlusten führen, sondern auch das Ansehen des Unternehmens schädigen. Darüber hinaus kann die Geldstrafe zu weiteren rechtlichen Schritten, wie z. B. Schadensersatzklagen, führen.

Die Stellungnahme von BASF France

BASF France hat die Geldstrafe zur Kenntnis genommen und erklärt, dass das Unternehmen die Vorwürfe einräume. Das Unternehmen habe bereits Maßnahmen ergriffen, um solche Praktiken in Zukunft zu verhindern.

Die Bedeutung des Urteils

Das Urteil gegen BASF France ist ein starkes Signal der französischen Wettbewerbsbehörde. Es zeigt, dass das Land entschlossen ist, gegen Preisabsprachen und andere wettbewerbswidrige Praktiken vorzugehen. Unternehmen, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.


Amende de 260 000 € prononcée à l’encontre de la société BASF FRANCE (numéro de SIRET : 54206915800518)

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