UK News and communications,Avian Influenza Housing Measures Expanded


Vogelgrippe: Aufstallungspflicht wird ausgeweitet

Datum: 12. Februar 2025, 14:40 Uhr

Das Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (DEFRA) hat die Aufstallungspflicht für Geflügel in ganz Großbritannien ausgeweitet. Diese Maßnahme soll die Ausbreitung der hochgradig pathogenen Vogelgrippe (HPAI H5N1) eindämmen.

Die Aufstallungspflicht bedeutet, dass alle Geflügelhalter ihre Vögel in geschlossenen Ställen oder Netzen unterbringen müssen, um den Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern, die das Virus übertragen könnten. Die Maßnahme wurde am 16. Dezember 2022 erstmals eingeführt und sollte ursprünglich am 28. April 2023 aufgehoben werden.

Die Ausweitung der Aufstallungspflicht erfolgt aufgrund des anhaltenden Risikos einer Ausbreitung des Virus durch Wildvögel. In den letzten Monaten wurden in Großbritannien zahlreiche Fälle von HPAI H5N1 bei Wildvögeln festgestellt, darunter auch in Hausgeflügelbeständen.

DEFRA erklärte, dass die Ausweitung der Aufstallungspflicht eine „vorbeugende Maßnahme“ sei, um das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus zu minimieren. Das Ministerium betonte jedoch, dass das Risiko für die öffentliche Gesundheit weiterhin als „sehr gering“ eingestuft werde.

Die Ausweitung der Aufstallungspflicht wird für die Geflügelindustrie eine Herausforderung darstellen. Viele Landwirte haben bereits erhebliche Investitionen in Biosicherheitsprotokolle getätigt, um ihre Bestände vor dem Virus zu schützen. Die verlängerte Aufstallungspflicht wird jedoch zusätzliche Kosten und Arbeitsaufwand verursachen.

DEFRA hat Geflügelhaltern geraten, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten, einschließlich der Desinfektion von Kleidung und Ausrüstung, der Verwendung von Fußmatten und der Beschränkung des Besucherverkehrs.

Die Abteilung hat außerdem angekündigt, dass sie die Situation weiterhin überwachen und die Aufstallungspflicht aufheben werde, sobald das Risiko einer Ausbreitung des Virus nachlässt.

Zusätzliche Informationen:

  • Die Aufstallungspflicht gilt für alle Arten von Geflügel, einschließlich Hühner, Truthähne, Enten, Gänse und Wachteln.
  • Hausgeflügelhalter müssen ihre Vögel ab dem 14. Februar 2023 in geschlossenen Räumen unterbringen.
  • Für Geflügelhalter, die nicht über geeignete Einrichtungen verfügen, stehen Ausnahmeregelungen zur Verfügung.
  • Weitere Informationen und Ratschläge zur Vogelgrippe finden Sie auf der Website von DEFRA: www.gov.uk/guidance/avian-influenza-bird-flu

Avian Influenza Housing Measures Expanded

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