Pressemitteilungen,Kabinett beschließt Änderung der Arbeitszeitverordnung: Langzeitarbeitskonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung


Kabinett beschließt Änderung der Arbeitszeitverordnung: Langzeitarbeitskonten in der Bundespolizei und der Zollverwaltung

Berlin, 12. Februar 2025 – Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung der Arbeitszeitverordnung beschlossen, die es der Bundespolizei und der Zollverwaltung ermöglicht, Langzeitarbeitskonten für ihre Beschäftigten einzurichten.

Was sind Langzeitarbeitskonten?

Langzeitarbeitskonten sind flexible Arbeitszeitkonten, auf denen Arbeitszeitguthaben über einen längeren Zeitraum angesammelt werden kann. Sie ermöglichen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten und individuelle Bedürfnisse besser zu berücksichtigen.

Ziel der Änderung

Ziel der Änderung ist es, die Arbeitsbedingungen in der Bundespolizei und der Zollverwaltung zu verbessern und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für die Beschäftigten zu erleichtern.

Inhalt der Änderung

Die Änderung der Arbeitszeitverordnung sieht vor, dass die Bundespolizei und die Zollverwaltung Langzeitarbeitskonten mit einer maximalen Guthabenzeit von 500 Stunden einrichten können. Die Beschäftigten können auf diesen Konten Zeitguthaben ansparen, indem sie Überstunden leisten oder ihre Arbeitszeit reduzieren.

Dabei gibt es folgende Regelungen:

  • Überstunden, die auf das Langzeitarbeitskonto gebucht werden, werden mit einem Zuschlag von 25 % vergütet.
  • Die Arbeitszeit kann auf bis zu 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit reduziert werden, wenn das Langzeitarbeitskonto ein Guthaben von mindestens 200 Stunden aufweist.
  • Das Guthaben auf dem Langzeitarbeitskonto kann für folgende Zwecke verwendet werden:
    • Urlaub über den Jahresurlaub hinaus
    • Freistellung für besondere Anlässe (z. B. Familienfeiern)
    • Altersteilzeit

Vorteile für Beschäftigte

Die Einführung von Langzeitarbeitskonten bietet den Beschäftigten der Bundespolizei und der Zollverwaltung zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Flexible Arbeitszeitgestaltung
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Zusätzliche Freizeitmöglichkeiten
  • Attraktivere Arbeitsbedingungen

Umsetzung

Die Änderung der Arbeitszeitverordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft. Die Bundespolizei und die Zollverwaltung werden nun die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Langzeitarbeitskonten für ihre Beschäftigten einzurichten.

Fazit

Die Änderung der Arbeitszeitverordnung ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Bundespolizei und der Zollverwaltung. Langzeitarbeitskonten bieten den Beschäftigten mehr Flexibilität und ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.


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