economie.gouv.fr,Décision du 5 février 2025 fixant la rémunération du directeur général de l’institution de gestion sociale des armées (IGESA)


Entscheidung vom 5. Februar 2025 legt die Vergütung des Generaldirektors der Institution de Gestion Sociale des Armées (IGESA) fest

Artikel vom 07.02.2025 auf economie.gouv.fr

Das Dekret vom 5. Februar 2025, das im Amtsblatt der Französischen Republik vom 7. Februar 2025 veröffentlicht wurde, legt die Vergütung des Generaldirektors der Institution de Gestion Sociale des Armées (IGESA) fest.

Gesetzlicher Rahmen

Artikel 8 des Gesetzes Nr. 83-634 vom 13. Juli 1983 über die Rechte und Freiheiten der Beamten legt fest, dass die Vergütung der Beamten der öffentlichen Verwaltung durch Dekret bestimmt wird.

Höhe der Vergütung

Das Dekret vom 5. Februar 2025 legt die Bruttojahresvergütung des Generaldirektors der IGESA wie folgt fest:

  • Festgehalt: 180.000 Euro
  • Zulage für besondere Funktionen: 20.000 Euro
  • Altersvorsorgebeitrag: 15.000 Euro

Insgesamt beträgt die jährliche Bruttovergütung 215.000 Euro.

Nebenleistungen

Neben seiner Vergütung hat der Generaldirektor der IGESA Anspruch auf die folgenden Nebenleistungen:

  • Dienstwagen
  • Beihilfe zur Wohnungsbeschaffung
  • Kranken- und Pflegeversicherung

Weitere Bestimmungen

Das Dekret vom 5. Februar 2025 legt außerdem fest, dass die Vergütung des Generaldirektors der IGESA jährlich durch einen Erlass des Ministers für die Streitkräfte angepasst wird.

Über die IGESA

Die Institution de Gestion Sociale des Armées (IGESA) ist eine öffentliche Einrichtung, die für die Verwaltung der Sozialleistungen für Militärangehörige und ihre Familien zuständig ist. Sie bietet eine breite Palette von Leistungen an, darunter Gesundheitsversorgung, Altersvorsorge und Unterstützung für Familien.

Über den Generaldirektor

Der Generaldirektor der IGESA wird vom Präsidenten der Französischen Republik auf Vorschlag des Ministers für die Streitkräfte ernannt. Er ist für die operative und finanzielle Leitung der IGESA verantwortlich.


Décision du 5 février 2025 fixant la rémunération du directeur général de l’institution de gestion sociale des armées (IGESA)

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economie.gouv.fr einen neuen Artikel am 2025-02-07 10:10 mit dem Titel „Décision du 5 février 2025 fixant la rémunération du directeur général de l’institution de gestion sociale des armées (IGESA)“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.


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