
Änderung Nr. 2 zur Konzessionsvereinbarung für die Verwaltung des Finanzverwaltungszentrums vom 24. Januar 2023 in Bezug auf das unter der Aufsicht des Haushalts- und Rechnungsprüfers der Wirtschafts- und Finanzministerien stehende Finanzverwaltungszentrum (Operationen der Steuerbehörde)
Veröffentlichungsdatum: 30. Januar 2025, 14:02 Uhr Quelle: economie.gouv.fr
Inhalt:
Die Änderung Nr. 2 zur Konzessionsvereinbarung vom 24. Januar 2023 betrifft das Finanzverwaltungszentrum, das unter der Aufsicht des Haushalts- und Rechnungsprüfers der Wirtschafts- und Finanzministerien steht. Diese Änderung zielt darauf ab, die Bestimmungen der ursprünglichen Vereinbarung in Bezug auf die Durchführung von Operationen der Steuerbehörde zu aktualisieren.
Wichtige Änderungen:
- Erweiterung der Zuständigkeiten des Finanzverwaltungszentrums: Das Zentrum wird nun für die Ausführung aller Operationen der Steuerbehörde im Zusammenhang mit der Erhebung, Verwaltung und Einziehung von Steuern und Abgaben zuständig sein.
- Vereinfachung der Verfahren: Die Änderung zielt darauf ab, die Verfahren für die Ausführung von Steuergeschäften zu vereinfachen und zu harmonisieren, um Effizienz und Transparenz zu verbessern.
- Digitalisierung der Dienste: Das Finanzverwaltungszentrum wird zur Digitalisierung seiner Dienste ermutigt, um den Steuerpflichtigen eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit zu bieten.
- Schulung und Unterstützung: Die Änderung sieht die Bereitstellung von Schulungen und Unterstützung für die Mitarbeiter des Finanzverwaltungszentrums vor, um ihre Fachkompetenz zu verbessern und sicherzustellen, dass sie die neuen Verfahren ordnungsgemäß umsetzen können.
Auswirkungen:
Die Änderung Nr. 2 zur Konzessionsvereinbarung wird voraussichtlich folgende Auswirkungen haben:
- Verbesserte Effizienz: Die aktualisierten Verfahren und die erweiterte Zuständigkeit des Finanzverwaltungszentrums dürften zu einer effizienteren und effektiveren Verwaltung der Steuergeschäfte führen.
- Geringere Kosten: Durch die Vereinfachung der Verfahren und die Digitalisierung der Dienste sollen die Betriebskosten des Zentrums gesenkt werden.
- Besserer Service für Steuerpflichtige: Die Digitalisierung der Dienste und die verbesserte Benutzerfreundlichkeit dürften zu einem besseren Service für Steuerpflichtige führen.
Zeitrahmen:
Die Änderung Nr. 2 zur Konzessionsvereinbarung tritt am 1. März 2025 in Kraft. Das Finanzverwaltungszentrum wird dann die Verantwortung für die Ausführung aller Operationen der Steuerbehörde übernehmen.
Avenant n° 2 à la convention de délégation de gestion du 24 janvier 2023 relative au centre de gestion financière placé sous l’autorité du contrôleur budgétaire et comptable ministériel des ministères économiques et financiers (opérations du Service des R
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
economie.gouv.fr einen neuen Artikel am 2025-01-30 14:02 mit dem Titel „Avenant n° 2 à la convention de délégation de gestion du 24 janvier 2023 relative au centre de gestion financière placé sous l’autorité du contrôleur budgétaire et comptable ministériel des ministères économiques et financiers (opérations du Service des R“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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