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Neue britische Gesetzgebung: Südost-Schottland-Fernstraßen (vorübergehende Verkehrs- und Überholverbote sowie vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen) Verordnung 2025
Datum: 24.01.2025 Uhrzeit: 03:03 Uhr
Einführung
Das Verkehrsministerium hat heute die „Südost-Schottland-Fernstraßen (vorübergehende Verkehrs- und Überholverbote sowie vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen) Verordnung 2025“ erlassen. Diese Verordnung führt vorübergehende Verkehrsbeschränkungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf bestimmten Fernstraßen in Südost-Schottland ein.
Zweck
Der Zweck der Verordnung besteht darin, die öffentliche Sicherheit während der Durchführung von Straßenarbeiten auf den betroffenen Fernstraßen zu gewährleisten. Diese Arbeiten sind erforderlich, um die Straßenbedingungen zu verbessern und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Betroffene Straßen
Die Verordnung gilt für folgende Fernstraßen:
- A1 zwischen Haddington und Dunbar
- A68 zwischen Dalkeith und Lauder
- A7 zwischen Galashiels und Hawick
Beschränkungen
Die Verordnung führt folgende Beschränkungen ein:
Vorübergehende Verkehrsverbote
- Auf der A1 in beiden Richtungen zwischen dem Kreisverkehr Sheriffhall und der Ausfahrt Dunbar wird an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten ein vorübergehendes Verkehrsverbot verhängt.
- Auf der A68 in beiden Richtungen zwischen dem Kreisverkehr Sheriffhall und der Ausfahrt Lauder wird an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten ein vorübergehendes Verkehrsverbot verhängt.
- Auf der A7 in beiden Richtungen zwischen der Ausfahrt Galashiels und der Ausfahrt Hawick wird an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten ein vorübergehendes Verkehrsverbot verhängt.
Vorübergehende Überholverbote
- Auf der A1 in beiden Richtungen zwischen dem Kreisverkehr Sheriffhall und der Ausfahrt Dunbar gilt ein vorübergehendes Überholverbot.
- Auf der A68 in beiden Richtungen zwischen dem Kreisverkehr Sheriffhall und der Ausfahrt Lauder gilt ein vorübergehendes Überholverbot.
- Auf der A7 in beiden Richtungen zwischen der Ausfahrt Galashiels und der Ausfahrt Hawick gilt ein vorübergehendes Überholverbot.
Vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Auf der A1 in beiden Richtungen zwischen dem Kreisverkehr Sheriffhall und der Ausfahrt Dunbar wird eine vorübergehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h festgelegt.
- Auf der A68 in beiden Richtungen zwischen dem Kreisverkehr Sheriffhall und der Ausfahrt Lauder wird eine vorübergehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h festgelegt.
- Auf der A7 in beiden Richtungen zwischen der Ausfahrt Galashiels und der Ausfahrt Hawick wird eine vorübergehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h festgelegt.
Zeitplan
Die Einschränkungen gelten ab dem 24.01.2025 und sollen voraussichtlich bis zum 31.03.2025 in Kraft bleiben. Allerdings können sich die Daten je nach Fortschritt der Straßenarbeiten ändern.
Ausnahmen
Für folgende Fahrzeuge gelten die Beschränkungen nicht:
- Rettungsfahrzeuge
- Polizeifahrzeuge
- Feuerwehrfahrzeuge
- Fahrzeuge der Streitkräfte
- Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit den Straßenarbeiten eingesetzt werden
Strafen
Verstöße gegen die Verordnung können zu einem Bußgeld oder im Falle einer gerichtlichen Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Verordnung, einschließlich detaillierter Zeitpläne und Karten der betroffenen Straßenabschnitte, finden Sie auf der Website des Verkehrsministeriums.
The South East Scotland Trunk Roads (Temporary Prohibitions of Traffic and Overtaking and Temporary Speed Restrictions) Order 2025
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
UK New Legislation einen neuen Artikel am 2025-01-24 03:03 mit dem Titel „The South East Scotland Trunk Roads (Temporary Prohibitions of Traffic and Overtaking and Temporary Speed Restrictions) Order 2025“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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