UK News and communications,New email for requests for cost limit increases in contempt cases


Neue E-Mail-Adresse für Anträge auf Kostenbegrenzungsanpassungen in Missachtungsfällen

Am 23. Januar 2025 veröffentlichte die britische Nachrichten- und Kommunikationsbehörde (News and Communications) einen Artikel mit dem Titel „Neue E-Mail-Adresse für Anträge auf Kostenbegrenzungsanpassungen in Missachtungsfällen“.

Der Artikel gibt bekannt, dass ab sofort eine neue E-Mail-Adresse für Anträge auf Kostenbegrenzungsanpassungen in Missachtungsfällen verwendet werden muss. Diese Änderung gilt für alle Anträge, die ab dem 23. Januar 2025 eingereicht werden.

Die neue E-Mail-Adresse lautet: contemptcosts@hmcts.gsi.gov.uk.

Die alte E-Mail-Adresse (contempt@hmcts.gsi.gov.uk) wird nicht mehr verwendet und alle an diese Adresse gesendeten Anträge werden nicht bearbeitet.

Antragsteller werden gebeten, alle zukünftigen Anträge auf Kostenbegrenzungsanpassungen in Missachtungsfällen an die neue E-Mail-Adresse zu senden.

Der Artikel enthält außerdem Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, die mit dem Antrag einzureichen sind. Diese Unterlagen umfassen:

  • Ein ausgefülltes Antragsformular
  • Belege für die Kosten
  • Eine Erklärung des Antragstellers, in der die Gründe für die beantragte Kostenbegrenzungsanpassung dargelegt werden

Weitere Informationen zu Anträgen auf Kostenbegrenzungsanpassungen in Missachtungsfällen finden Sie auf der Website der britischen Nachrichten- und Kommunikationsbehörde.


New email for requests for cost limit increases in contempt cases

Die KI hat uns die Nachricht überbracht.

Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.

UK News and communications einen neuen Artikel am 2025-01-23 14:01 mit dem Titel „New email for requests for cost limit increases in contempt cases“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.


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