Swiss Confederation,Sanctions: Ordinance imposing Measures connected with the Situation in Ukraine


Sanktionen: Verordnung über die Ergreifung von Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine

Am 16. Januar 2025 hat der Bundesrat die Verordnung über die Ergreifung von Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (Ukraine-Verordnung) beschlossen. Die Verordnung tritt am 20. Januar 2025 in Kraft.

Hintergrund

Die Verordnung setzt die Sanktionsmassnahmen um, die der Bundesrat am 28. Februar 2022 im Zusammenhang mit der militärischen Invasion Russlands in die Ukraine beschlossen hat. Diese Sanktionen zielen darauf ab, den Druck auf Russland zu erhöhen und die Ukraine zu unterstützen.

Inhalt der Verordnung

Die Verordnung enthält folgende Massnahmen:

  • Einfrieren von Vermögenswerten: Die Verordnung friert die Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen aller natürlichen und juristischen Personen ein, die von der Verordnung betroffen sind.
  • Reisebeschränkungen: Betroffenen Personen wird die Einreise in die Schweiz und der Transit durch die Schweiz untersagt.
  • Embargo auf Waffen und militärisches Material: Die Ausfuhr, Vermittlung und Durchfuhr von Waffen, Munition und militärischem Material nach Russland ist verboten.
  • Beschränkungen im Finanzbereich: Es besteht ein Verbot, Finanzmittel oder wirtschaftliche Ressourcen an betroffene Personen bereitzustellen.
  • Beschränkungen im Wirtschaftsbereich: Es bestehen Beschränkungen für den Handel mit bestimmten Gütern mit Russland.

Betroffene Personen

Die Verordnung betrifft Personen, die mit der russischen Regierung oder mit dem Konflikt in der Ukraine in Verbindung stehen. Dazu gehören insbesondere:

  • Personen, die an der russischen Regierung oder an der Verwaltung der besetzten Gebiete in der Ukraine beteiligt sind
  • Personen, die von der russischen Regierung unterstützt werden
  • Personen, die an Menschenrechtsverletzungen oder Korruption in der Ukraine beteiligt sind

Ausnahmen

Von den Sanktionen können Ausnahmen zugelassen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse der Schweiz oder der internationalen Gemeinschaft liegt.

Durchsetzung

Die Verordnung wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) durchgesetzt. Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung können mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Ukraine-Verordnung finden Sie auf der Website des SECO:

www.seco.admin.ch/seco/de/home/themen/aussenwirtschaftspolitik/sanktionen.html


Sanctions: Ordinance imposing Measures connected with the Situation in Ukraine

Die KI hat uns die Nachricht überbracht.

Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.

Swiss Confederation einen neuen Artikel am 2025-01-16 00:00 mit dem Titel „Sanctions: Ordinance imposing Measures connected with the Situation in Ukraine“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.


181

Schreibe einen Kommentar