Neues Gesetz zum Schutz von Mietern ist kurz davor, Wirklichkeit zu werden
Veröffentlicht: 14.01.2025, 11:22 Uhr
Ein neues Gesetz, das Mietern mehr Schutz bietet, ist kurz davor, Wirklichkeit zu werden. Der Gesetzesentwurf, der vom Parlament verabschiedet wurde, wird nun dem Oberhaus vorgelegt, bevor er vom Monarchen in Kraft gesetzt wird.
Das neue Gesetz wird eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz von Mietern einführen, darunter:
- Eine Obergrenze für Mieterhöhungen
- Eine Verpflichtung für Vermieter, Reparaturen innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen
- Ein Verbot von Räumungen ohne Gerichtsbeschluss
Das Gesetz wird auch die Einrichtung eines neuen Mietgerichts schaffen, das Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern schnell und kostengünstig lösen soll.
Das neue Gesetz wurde von Mieterverbänden begrüßt, die argumentierten, dass es Mietern dringend benötigten Schutz vor Ausbeutung und ungerechten Räumungen bieten würde.
„Dies ist ein großer Sieg für Mieter in Großbritannien“, sagte Polly Neate, Geschäftsführerin von Shelter. „Dieses Gesetz wird dazu beitragen, dass das Mieten in Großbritannien fairer und sicherer wird.“
Auch die Regierung hat das neue Gesetz verteidigt und argumentiert, dass es dazu beitragen werde, den Wohnungsmarkt fairer zu gestalten.
„Wir sind entschlossen, sicherzustellen, dass Mieter in Großbritannien fair behandelt werden“, sagte Wohnungsbauministerin Rachel Maclean. „Dieses Gesetz wird Mietern mehr Sicherheit und Schutz bieten.“
Das neue Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 in Kraft treten.
New law to protect renters one step closer to becoming a reality
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
UK News and communications einen neuen Artikel am 2025-01-14 11:22 mit dem Titel „New law to protect renters one step closer to becoming a reality“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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