economie.gouv.fr,La société SNC LIDL, exploitant le magasin LIDL à Labégude, sanctionnée pour des défauts d’information du consommateur sur les prix.


Lidl in Labégude wegen mangelhafter Preisauszeichnung sanktioniert

Am 13. Januar 2025 verhängte die französische Wirtschaftsbehörde eine Strafe gegen die SNC LIDL, die Betreiberin des Lidl-Marktes in Labégude, wegen unzureichender Preisauszeichnung.

Verstoß gegen Verbraucherschutzbestimmungen

Bei einer Inspektion des Marktes stellte die Behörde fest, dass mehrere Produkte nicht ordnungsgemäß mit Preisen gekennzeichnet waren. Dies verstieß gegen die französischen Verbraucherschutzbestimmungen, die eine klare und leicht verständliche Preisauszeichnung vorschreiben.

Den Ermittlungen zufolge wurden Preisschilder nicht korrekt angebracht, andere fehlten ganz. In einigen Fällen stimmten die ausgezeichneten Preise nicht mit den tatsächlichen Verkaufspreisen überein.

Irreführung der Verbraucher

Die mangelhafte Preisauszeichnung führte zu einer Irreführung der Verbraucher, die die tatsächlichen Kosten der Produkte nicht erkennen konnten. Dies stellte einen Verstoß gegen das Transparenzprinzip dar, das in den französischen Verbraucherschutzgesetzen verankert ist.

Höhe der Strafe

Die Wirtschaftsbehörde verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro gegen die SNC LIDL. Die Höhe der Strafe berücksichtigte die Schwere des Verstoßes, die Zahl der betroffenen Produkte sowie die Bemühungen des Unternehmens, den Mangel zu beheben.

Maßnahmen zur Behebung

Die SNC LIDL verpflichtete sich, die Mängel in ihrer Preisauszeichnung zu beheben. Das Unternehmen kündigte an, dass es neue Richtlinien und Verfahren einführen werde, um sicherzustellen, dass alle Produkte in Zukunft korrekt ausgezeichnet werden.

Kommentar der Wirtschaftsbehörde

Die Wirtschaftsbehörde betonte die Bedeutung einer korrekten Preisauszeichnung für den Schutz der Verbraucherrechte. Sie erklärte, dass irreführende oder unvollständige Informationen die Kaufentscheidungen der Verbraucher beeinträchtigen und zu finanziellen Verlusten führen können.

Warnung an andere Einzelhändler

Die Sanktion gegen Lidl dient als Warnung an andere Einzelhändler, die Verbraucherschutzbestimmungen einzuhalten. Die Behörde erklärte, dass sie weiterhin Inspektionen durchführen und gegen Unternehmen vorgehen werde, die gegen diese Vorschriften verstoßen.

Schutz der Verbraucherrechte

Die durchgeführten Maßnahmen zielen darauf ab, die Verbraucherrechte zu stärken und sicherzustellen, dass sie beim Einkauf informiert und geschützt sind. Indem die Wirtschaftsbehörde die Preisauszeichnung von Unternehmen überwacht, trägt sie dazu bei, dass die Verbraucher die tatsächlichen Kosten der Produkte kennen und fundierte Kaufentscheidungen treffen können.


La société SNC LIDL, exploitant le magasin LIDL à Labégude, sanctionnée pour des défauts d’information du consommateur sur les prix.

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