EU,EU common charger: new rules come into force

EU-Einheitsladegerät: Neue Regeln treten in Kraft

Brüssel, 28. Dezember 2024 – Die neuen EU-Vorschriften für ein einheitliches Ladegerät treten heute in Kraft. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Verringerung des Elektroschrotts und zur Vereinfachung des Lebens der Verbraucherinnen und Verbraucher unternommen.

Ab heute müssen alle neuen Smartphones, Tablets, E-Reader und andere kleine elektronische Geräte mit einem USB-C-Anschluss aufgeladen werden können. Dies bedeutet, dass Verbraucher nur noch ein einziges Ladegerät für alle ihre Geräte benötigen, unabhängig von Marke oder Modell.

Die neuen Vorschriften gelten für alle Hersteller, die Geräte in der EU verkaufen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Die Einführung eines einheitlichen Ladegeräts wurde von verschiedenen Gruppen begrüßt, darunter Verbraucherschutzorganisationen und Umweltschützer. Kritiker argumentieren jedoch, dass die neuen Vorschriften die Innovation behindern und die Kosten für die Verbraucher erhöhen könnten.

Die Europäische Kommission schätzt, dass die neuen Vorschriften dazu führen werden, dass jährlich etwa 11.000 Tonnen Elektroschrott eingespart werden. Auch die Verbraucher werden voraussichtlich Geld sparen, da sie nicht mehr für jedes Gerät ein separates Ladegerät kaufen müssen.

Die neuen Vorschriften sind Teil einer umfassenderen EU-Initiative zur Verringerung des Elektroschrotts. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 den Elektroschrott um 50 % zu reduzieren.

Hintergrund

Die Forderung nach einem einheitlichen Ladegerät wird seit vielen Jahren erhoben. Im Jahr 2021 schlug die Europäische Kommission erstmals Gesetzgebung zur Einführung eines einheitlichen Ladegeräts vor. Der Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen und tritt heute in Kraft.

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EU common charger: new rules come into force

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