
Pflicht zum elektronischen Veröffentlichen von Bekanntmachungen tritt in Kraft
Paris, 19. Dezember 2024 – Das französische Wirtschaftsministerium verkündete heute, dass die Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Diese neuen Anforderungen basieren auf dem zweiten Änderungsantrag zur Verordnung „eForms“ der Europäischen Union.
Ziel der neuen Verordnung
Die Verordnung „eForms“ zielt darauf ab, die Effizienz und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern. Die Änderungen vom Dezember 2022 führen eine Reihe von Maßnahmen ein, darunter:
- Die Verpflichtung zur elektronischen Veröffentlichung von Bekanntmachungen über öffentliche Aufträge in einem standardisierten Format
- Die Verwendung eines einheitlichen europäischen Portals für die Suche nach Bekanntmachungen
- Die Bereitstellung von Tools zur elektronischen Einreichung von Angeboten
Vorteile für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber
Die neuen Bestimmungen bieten sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Auftraggeber Vorteile:
- Unternehmen: Vereinfachter Zugang zu Informationen über öffentliche Aufträge und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit
- Öffentliche Auftraggeber: Gesteigerte Effizienz bei der Veröffentlichung und Verwaltung von Bekanntmachungen, höhere Transparenz und eine breitere Reichweite
Umsetzung in Frankreich
In Frankreich wird die Durchführung der Verordnung „eForms“ durch das Wirtschaftsministerium überwacht. Das Ministerium hat bereits Schritte unternommen, um die elektronische Veröffentlichungsplattform zu aktualisieren und Unternehmen und öffentliche Auftraggeber über die neuen Anforderungen zu informieren.
Ausnahmen
Es gibt einige Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung, darunter:
- Verträge unterhalb bestimmter Schwellenwerte
- Verträge, die aus Gründen der nationalen Sicherheit klassifiziert sind
- Verträge, die streng vertraulich sind
Zeitplan
Die Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung von Bekanntmachungen tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber werden aufgefordert, sich so bald wie möglich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Verordnung „eForms“ und ihrer Umsetzung in Frankreich sind auf der Website des Wirtschaftsministeriums verfügbar:
www.economie.gouv.fr/marches-publics/formulaires-electroniques-eforms
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
economie.gouv.fr einen neuen Artikel am 2024-12-19 15:14 mit dem Titel „Avis de marchés : Entrée en vigueur obligatoire des avis de publicité établis conformément au second amendement au règlement „eForms““. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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