Durchsetzung von Verkehrsstrafen im Ausland wird verschärft
- Datum: 2024-12-16 14:20 Uhr
- Quelle: Europäische Kommission
Die Europäische Kommission hat am Freitag einen Vorschlag zur Verschärfung der Durchsetzung von Verkehrsstrafen im Ausland vorgelegt. Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Verkehrsstraftäter, die in einem anderen EU-Land begangen werden, nicht ungestraft davonkommen.
Der Vorschlag basiert auf der Richtlinie 2015/413 über die grenzüberschreitende Durchsetzung von Verkehrsstrafen, die bereits einige Maßnahmen zur Vereinfachung des Austauschs von Informationen über Verkehrsstraftäter zwischen den EU-Mitgliedstaaten enthält. Der neue Vorschlag würde diese Maßnahmen jedoch erheblich verstärken.
Insbesondere würde der Vorschlag:
- Die Fristen für die Durchsetzung von Verkehrsstrafen verlängern. Derzeit beträgt die Frist für die Durchsetzung von Verkehrsstrafen in den meisten EU-Ländern ein Jahr. Der Vorschlag würde diese Frist auf zwei Jahre verlängern.
- Die Anzahl der Straftaten erhöhen, die unter die Richtlinie fallen. Derzeit gilt die Richtlinie nur für eine begrenzte Anzahl von Straftaten, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überfahren von roten Ampeln und Trunkenheit am Steuer. Der Vorschlag würde die Richtlinie auf eine breitere Palette von Straftaten ausweiten, wie z. B. Fahren ohne gültigen Führerschein und Nichtanlegen des Sicherheitsgurts.
- Die Verfahren zur Durchsetzung von Verkehrsstrafen vereinfachen. Der Vorschlag würde die Verfahren zur Durchsetzung von Verkehrsstrafen im Ausland vereinfachen, indem er die Verwendung elektronischer Mittel für den Informationsaustausch erlaubt und die gegenseitige Anerkennung von Verkehrsstrafbescheiden erleichtert.
Die Kommission geht davon aus, dass der Vorschlag die Zahl der Verkehrsstraftäter, die im Ausland ungestraft davonkommen, erheblich reduzieren wird. Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung vorgelegt.
Hintergrund
Die Richtlinie 2015/413 über die grenzüberschreitende Durchsetzung von Verkehrsstrafen wurde im April 2015 verabschiedet. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Durchsetzung von Verkehrsstrafen im Ausland zu erleichtern, indem sie den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten verbessert und die gegenseitige Anerkennung von Verkehrsstrafbescheiden erleichtert.
Die Richtlinie ist jedoch nur teilweise umgesetzt worden. In einigen Mitgliedstaaten gibt es immer noch erhebliche Hindernisse für die Durchsetzung von Verkehrsstrafen im Ausland. Der Vorschlag der Kommission zielt darauf ab, diese Hindernisse zu beseitigen und die Wirksamkeit der Richtlinie zu verbessern.
Enforcement of road traffic fines abroad to be strengthened
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