EuGH-Urteil: Angebot von Kredit und unabhängiger Versicherung gilt nicht als aggressive Praxis
Am 16. Dezember 2024 veröffentlichte das französische Wirtschaftsministerium („economie.gouv.fr“) einen Artikel mit dem Titel „Lettre de la DAJ – Proposer simultanément au consommateur une offre de prêt personnel et un produit d’assurance non lié à ce prêt ne constitue pas une pratique commerciale agressive ou déloyale selon la CJUE“.
Hintergrund
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezog sich auf einen Fall, in dem ein französischer Verbraucher gleichzeitig ein Angebot für einen Privatkredit und ein separates Versicherungsprodukt erhielt. Der Verbraucher behauptete, dass die gleichzeitige Bereitstellung dieser Angebote eine aggressive Verkaufstaktik darstelle, die darauf abzielte, ihn zum Abschluss sowohl des Kredits als auch der Versicherung zu bewegen.
EuGH-Urteil
Der EuGH stellte fest, dass die gleichzeitige Bereitstellung eines Kreditangebots und eines unabhängigen Versicherungsprodukts nicht per se eine aggressive oder unlautere Geschäftspraktik darstellt. Der Gerichtshof berücksichtigte Folgendes:
- Dem Verbraucher wurde klar und deutlich erklärt, dass die Versicherung nicht mit dem Kredit verbunden war und dass er sie ablehnen konnte.
- Der Verbraucher war nicht durch versteckte Klauseln oder andere unfaire Praktiken gezwungen, die Versicherung abzuschließen.
- Die Versicherung wurde als separates Produkt angeboten und war nicht in den Kreditvertrag eingebettet.
Bedeutung
Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, die Finanzprodukte anbieten. Es bestätigt, dass Unternehmen Verbrauchern gleichzeitig Kredit- und Versicherungsprodukte anbieten können, solange dies auf transparente und faire Weise geschieht.
Implikationen für Unternehmen
Unternehmen sollten die folgenden Leitlinien beachten, um sicherzustellen, dass ihre Praktiken den Vorgaben des Urteils entsprechen:
- Erklären Sie Verbrauchern klar und deutlich, dass Versicherungsprodukte optional sind und nicht mit dem Kredit verbunden sind.
- Verwenden Sie keine versteckten Klauseln oder unfaire Praktiken, um Verbraucher zum Abschluss von Versicherungen zu zwingen.
- Stellen Sie sicher, dass Versicherungsprodukte separat von Kreditverträgen angeboten werden.
Zusätzliche Informationen
Der EuGH-Entscheidung (Rechtssache C-142/22) können Sie hier entnehmen: [Link zur EuGH-Entscheidung] (curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=267170&pageIndex=0&doclang=FR&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=5898666)
Der Artikel des französischen Wirtschaftsministeriums finden Sie hier: [Link zum Artikel des Wirtschaftsministeriums] (www.economie.gouv.fr/daj/lettre-daj-proposer-simultanement-au-consommateur-une-offre-de-pret-personnel-et-un-produit-dassurance-non-lie-a-ce-pret-ne-constitue-pas-une-pratique-commerciale-agressive…)
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
economie.gouv.fr einen neuen Artikel am 2024-12-16 09:21 mit dem Titel „Lettre de la DAJ – Proposer simultanément au consommateur une offre de prêt personnel et un produit d’assurance non lié à ce prêt ne constitue pas une pratique commerciale agressive ou déloyale selon la CJUE“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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