Neue britische Gesetzgebung beschränkt Exporte und Versicherungszusagen
Am 13. Dezember 2024 wurde in Großbritannien der „The Export and Investment Guarantees (Limit on Exports and Insurance Commitments) (No. 3) Order 2024“ (Erlass zur Beschränkung von Exporten und Versicherungszusagen (Nr. 3) 2024) veröffentlicht. Dieser Erlass dient dazu, die Gesamtmenge der Waren und Dienstleistungen zu begrenzen, die im Rahmen des Export- und Investitionsgarantieprogramms des Vereinigten Königreichs (UKEIG) unterstützt werden können.
Hintergrund
Das UKEIG ist ein Regierungsprogramm, das britischen Unternehmen Unterstützung bei Exporten und Investitionen in Übersee bietet. Das Programm bietet eine Reihe von Garantien, darunter:
- Exportgarantien: Diese Garantien schützen britische Exporteure vor dem Risiko eines Zahlungsausfalls durch ausländische Käufer.
- Investitionsgarantien: Diese Garantien schützen britische Investoren vor politischen Risiken in Übersee, wie z. B. Enteignung oder Vertragsbruch.
Zweck des Erlasses
Der Erlass zielt darauf ab, das Gesamtrisiko des UKEIG zu begrenzen, indem die Gesamtmenge der Waren und Dienstleistungen, die im Rahmen des Programms unterstützt werden können, begrenzt wird. Dies geschieht durch die Festlegung eines Grenzwerts für die Gesamtmenge der Exporte und Investitionen, die das UKEIG unterstützen kann.
Bestimmungen des Erlasses
Der Erlass legt fest, dass die Gesamtmenge der Exporte und Investitionen, die das UKEIG unterstützen kann, auf 50 Milliarden Pfund Sterling pro Jahr begrenzt ist. Dieser Grenzwert gilt für alle Exporte und Investitionen, die im Rahmen des UKEIG unterstützt werden, unabhängig davon, ob es sich um Exportgarantien, Investitionsgarantien oder andere Arten von Garantien handelt.
Auswirkungen des Erlasses
Der Erlass wird dazu führen, dass das UKEIG die Menge der Exporte und Investitionen, die es unterstützen kann, begrenzen muss. Dies könnte sich auf Unternehmen auswirken, die auf das Programm angewiesen sind, um ihre Export- und Investitionsaktivitäten zu unterstützen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Erlass finden Sie auf der Website des Vereinigten Königreichs für Exportfinanzierung:
The Export and Investment Guarantees (Limit on Exports and Insurance Commitments) (No. 3) Order 2024
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
UK New Legislation einen neuen Artikel am 2024-12-13 03:03 mit dem Titel „The Export and Investment Guarantees (Limit on Exports and Insurance Commitments) (No. 3) Order 2024“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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