UK New Legislation,The Export and Investment Guarantees (Limit on Exports and Insurance Commitments) (No. 2) Order 2024

Neue britische Gesetzgebung: Export- und Investitionsgarantieleistungen begrenzt

Am 13. Dezember 2024 trat in Großbritannien der „The Export and Investment Guarantees (Limit on Exports and Insurance Commitments) (No. 2) Order 2024“ in Kraft. Diese neue Verordnung begrenzt die Höhe der Exporte und Versicherungsleistungen, die die britische Regierung im Rahmen ihres Exportkreditschemas unterstützen wird.

Hintergrund

Das Exportkreditschema der britischen Regierung bietet Unternehmen Unterstützung bei der Absicherung von Exporten und Investitionen in Ländern, die als Hochrisikoländer gelten. Das Programm umfasst eine Reihe von Garantien und Versicherungsleistungen, die Unternehmen vor Verlusten schützen sollen, die durch politische Unruhen, Naturkatastrophen oder andere unvorhergesehene Ereignisse entstehen.

Hauptbestimmungen der neuen Verordnung

Die neue Verordnung begrenzt die Gesamtmenge an Exporten und Versicherungsleistungen, die die britische Regierung im Rahmen des Exportkreditschemas unterstützen wird, auf 50 Milliarden Pfund pro Jahr. Diese Grenze gilt für alle Arten von Exporten und Investitionen, einschließlich Waren, Dienstleistungen und Investitionen.

Darüber hinaus begrenzt die Verordnung den Betrag, den die Regierung für einzelne Export- oder Investitionstransaktionen bereitstellen kann, auf 5 Milliarden Pfund. Dies soll sicherstellen, dass die Regierung kein übermäßiges Risiko eingeht und dass die Unterstützung gerecht auf alle teilnahmeberechtigten Unternehmen verteilt wird.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die neue Verordnung könnte sich auf Unternehmen auswirken, die das Exportkreditschema der britischen Regierung nutzen möchten. Die Beschränkung der verfügbaren Unterstützung könnte es für Unternehmen schwieriger machen, Geschäfte in Hochrisikoländern abzuschließen oder ihre Investitionen zu schützen.

Gründe für die Verordnung

Die britische Regierung hat erklärt, dass die neue Verordnung erforderlich ist, um das Risiko der Regierung zu begrenzen und sicherzustellen, dass das Exportkreditschema nachhaltig ist. Die Regierung ist der Ansicht, dass die Begrenzung der Höhe der bereitgestellten Unterstützung dazu beitragen wird, die finanzielle Stabilität Großbritanniens zu schützen und sicherzustellen, dass das Exportkreditschema auch in Zukunft weiterhin Unternehmen zur Verfügung steht.

Schlussfolgerung

Der „The Export and Investment Guarantees (Limit on Exports and Insurance Commitments) (No. 2) Order 2024“ stellt eine bedeutende Änderung des Exportkreditschemas der britischen Regierung dar. Die Verordnung begrenzt die Höhe der Exporte und Versicherungsleistungen, die die Regierung unterstützen wird, und könnte sich auf Unternehmen auswirken, die das Programm nutzen möchten. Die Regierung hat erklärt, dass die Verordnung erforderlich ist, um das Risiko der Regierung zu begrenzen und die Nachhaltigkeit des Exportkreditschemas sicherzustellen.


The Export and Investment Guarantees (Limit on Exports and Insurance Commitments) (No. 2) Order 2024

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UK New Legislation einen neuen Artikel am 2024-12-13 03:03 mit dem Titel „The Export and Investment Guarantees (Limit on Exports and Insurance Commitments) (No. 2) Order 2024“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.

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