SECO: Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine
Der Schweizerische Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 eine Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine erlassen. Die Verordnung tritt am 15. Dezember 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Ziel der Verordnung
Die Verordnung bezweckt, die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Personen zu unterstützen und die Auswirkungen des Krieges auf die Schweiz zu mindern.
Massnahmen der Verordnung
Die Verordnung sieht folgende Massnahmen vor:
- Humanitäre Hilfe: Die Schweiz leistet humanitäre Hilfe für die vom Krieg betroffenen Personen in der Ukraine und den Nachbarländern.
- Aufnahme von Schutzsuchenden: Die Schweiz nimmt schutzsuchende Personen aus der Ukraine auf.
- Sanktionen: Die Schweiz setzt Sanktionen gegen Russland um, die von der EU und anderen Staaten verhängt wurden.
- Wirtschaftliche Massnahmen: Die Schweiz ergreift wirtschaftliche Massnahmen, um die Auswirkungen des Krieges auf die Schweiz zu mindern.
- Finanzielle Massnahmen: Die Schweiz ergreift finanzielle Massnahmen, um die Auswirkungen des Krieges auf die Schweiz zu mindern.
Finanzierung der Massnahmen
Die Massnahmen der Verordnung werden aus dem ordentlichen Staatshaushalt finanziert.
Rechtsgrundlage
Die Verordnung stützt sich auf das Bundesgesetz über Massnahmen im Zusammenhang mit Situationen im Ausland.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Verordnung finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO: www.seco.admin.ch/ukraine
SECO: Ordinance on Measures Connected with the Situation in Ukraine
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
Swiss Confederation einen neuen Artikel am 2024-12-13 00:00 mit dem Titel „SECO: Ordinance on Measures Connected with the Situation in Ukraine“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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