Swiss Confederation,Federal Council adopts updated National Action Plan to support businesses in respecting human rights

Bundesrat verabschiedet aktualisierten Nationalen Aktionsplan zur Unterstützung der Wirtschaft bei der Einhaltung der Menschenrechte

Bern, 13. Dezember 2024 – Der Bundesrat hat den aktualisierten Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Der NAP zielt darauf ab, Unternehmen in der Schweiz dabei zu unterstützen, die Menschenrechte weltweit zu respektieren. Er enthält konkrete Massnahmen zur Förderung der Sorgfaltsprüfung, zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz und zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Der NAP ist Teil der Umsetzung der UNO-Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte und stützt sich auf den ersten NAP, der 2017 verabschiedet wurde. Der aktualisierte NAP berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Wirtschaft und Menschenrechte, wie beispielsweise die Herausforderungen der Digitalisierung und des Klimawandels.

Der NAP enthält vier Hauptziele:

  • Förderung der Sorgfaltsprüfung: Unterstützung von Unternehmen bei der Durchführung von Sorgfaltsprüfungen, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ermitteln, zu verhindern und zu mildern.
  • Verbesserung des Zugangs zur Justiz: Stärkung des Zugangs zu wirksamen Rechtsmitteln für Personen, deren Menschenrechte durch Unternehmen verletzt wurden.
  • Stärkung der Zusammenarbeit: Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und staatlichen Akteuren, um die Einhaltung der Menschenrechte zu verbessern.
  • Überwachung und Berichterstattung: Überwachung der Umsetzung des NAP und Berichterstattung über die Fortschritte an den Bundesrat und die Öffentlichkeit.

Der NAP enthält eine Reihe konkreter Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele, darunter:

  • Entwicklung von Leitlinien und Schulungen: Bereitstellung von Ressourcen und Unterstützung für Unternehmen bei der Durchführung von Sorgfaltsprüfungen.
  • Stärkung von Beschwerdemechanismen: Verbesserung der Wirksamkeit von Beschwerdemechanismen in Unternehmen und die Unterstützung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
  • Förderung des Dialogs zwischen Wirtschaft und Zivilgesellschaft: Unterstützung von Plattformen für den Dialog zwischen Unternehmen, Zivilgesellschaft und anderen Interessengruppen über Menschenrechtsfragen.
  • Förderung der Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten: Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, um die Einhaltung der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu fördern.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit der Umsetzung des NAP beauftragt. Das EDA wird mit anderen Bundesämtern, Kantonalbehörden, Unternehmen, Zivilgesellschaft und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um die Ziele des NAP zu erreichen.

Der NAP ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Einhaltung der Menschenrechte durch die Schweizer Wirtschaft. Er wird dazu beitragen, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern, Opfern von Menschenrechtsverletzungen Zugang zur Justiz zu verschaffen und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu fördern.


Federal Council adopts updated National Action Plan to support businesses in respecting human rights

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