economie.gouv.fr,La société GRANDVISION FRANCE SAS, propriétaire des enseignes GRANDOPTICAL et GENERALE D’OPTIQUE, sanctionnée notamment pour pratiques commerciales trompeuses dans le cadre du dispositif « 100 % santé »

GRANDVISION FRANCE SAS wegen irreführender Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit dem „100 % Santé“-Programm sanktioniert

Am 10. Dezember 2024 hat das französische Ministerium für Wirtschaft bekannt gegeben, dass GRANDVISION FRANCE SAS, das Unternehmen hinter den Marken GRANDOPTICAL und GENERALE D’OPTIQUE, wegen irreführender Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit dem „100 % Santé“-Programm mit einer Geldstrafe belegt wurde.

Das „100 % Santé“-Programm ist eine staatliche Initiative, die es berechtigten Personen ermöglicht, bestimmte Gesundheitsleistungen, darunter auch Brillen, kostenlos oder zu einem reduzierten Preis zu erhalten.

Die Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) leitete eine Untersuchung der Praktiken von GRANDVISION FRANCE SAS ein, nachdem Beschwerden eingegangen waren, dass das Unternehmen Kunden über die Bedingungen des „100 % Santé“-Programms täuschte.

Die Untersuchung ergab, dass GRANDVISION FRANCE SAS:

  • Kunden fälschlicherweise mitteilte, dass bestimmte Brillen im Rahmen des „100 % Santé“-Programms abgedeckt seien, obwohl dies nicht der Fall war.
  • Kunden unter Druck setzte, zusätzliche Leistungen zu erwerben, die nicht vom Programm abgedeckt waren.
  • Verwirrung über die Rückerstattungsbedingungen des Programms stiftete.

Die DGCCRF stellte fest, dass diese Praktiken gegen die französischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgesetze verstießen.

Als Ergebnis der Untersuchung wurde GRANDVISION FRANCE SAS zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus wurde dem Unternehmen Folgendes angeordnet:

  • Korrektur seiner Werbung und seiner Geschäftspraktiken, um sicherzustellen, dass Kunden über die Bedingungen des „100 % Santé“-Programms korrekt informiert werden.
  • Erstattung von Zahlungen an Kunden, die aufgrund irreführender Praktiken zu viel bezahlt haben.

Das Ministerium für Wirtschaft erklärte, dass die Maßnahmen gegen GRANDVISION FRANCE SAS eine Warnung an andere Unternehmen seien, die irreführende Geschäftspraktiken anwendeten, insbesondere im Gesundheitssektor.

Das Ministerium forderte die Verbraucher auf, wachsam zu sein und sich über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des „100 % Santé“-Programms zu informieren. Sie können die DGCCRF kontaktieren, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Unternehmen irreführende Praktiken anwendet.


La société GRANDVISION FRANCE SAS, propriétaire des enseignes GRANDOPTICAL et GENERALE D’OPTIQUE, sanctionnée notamment pour pratiques commerciales trompeuses dans le cadre du dispositif « 100 % santé »

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