economie.gouv.fr,Lettre de la DAJ – Proposer simultanément au consommateur une offre de prêt personnel et un produit d’assurance non lié à ce prêt ne constitue pas une pratique commerciale agressive ou déloyale selon la CJUE

EuGH: Gleichzeitiges Angebot von Kredit und unverbundener Versicherung ist nicht aggressiv oder unlauter

Paris, 4. Dezember 2024 – Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass die gleichzeitige Vorlage eines Angebots für einen Privatkredit und ein davon unabhängiges Versicherungsprodukt durch einen Kreditgeber keine aggressive oder unlautere Geschäftspraktik darstellt.

Hintergrund

Im Ausgangsfall reichte eine Verbraucherzentrale eine Klage gegen einen Kreditgeber ein, der Verbrauchern bei der Aufnahme eines Privatkredits gleichzeitig ein Angebot für eine Rechtsschutzversicherung machte. Die Verbraucherzentrale warf dem Kreditgeber vor, eine aggressive und unlautere Geschäftspraktik zu betreiben, indem er den Verbrauchern das Versicherungsprodukt ohne deren ausdrückliche Zustimmung aufgedrängt habe.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH wies die Klage der Verbraucherzentrale ab. Das Gericht stellte fest, dass das gleichzeitige Angebot eines Kredits und einer davon unabhängigen Versicherung nicht als aggressive Geschäftspraktik angesehen werden kann, da es den Verbrauchern nicht auferlegt wird, die Versicherung anzunehmen.

Darüber hinaus urteilte das Gericht, dass die Tatsache, dass das Versicherungsprodukt als „empfohlen“ bezeichnet wurde, nicht ausreicht, um eine unlautere Geschäftspraktik darzustellen. Der EuGH stellte fest, dass der Begriff „empfohlen“ lediglich darauf hindeutet, dass der Kreditgeber das Versicherungsprodukt als Ergänzung zum Kredit betrachtet, und dass die Verbraucher letztendlich frei entscheiden können, ob sie es annehmen möchten oder nicht.

Auswirkungen des Urteils

Die Entscheidung des EuGH stellt eine wichtige Klarstellung für Kreditgeber dar, die Versicherungsprodukte zusammen mit Krediten anbieten. Das Urteil bestätigt, dass Kreditgeber Verbrauchern gleichzeitig Kredite und Versicherungen anbieten können, ohne sich einer aggressiven oder unlauteren Geschäftspraktik schuldig zu machen, sofern die Verbraucher nicht dazu gezwungen werden, die Versicherung anzunehmen.

Fazit

Das Urteil des EuGH bietet Kreditgebern Klarheit darüber, was als aggressive oder unlautere Geschäftspraktik im Zusammenhang mit dem Angebot von Versicherungsprodukten zusammen mit Krediten angesehen werden kann. Das Urteil bestätigt, dass Kreditgeber Verbrauchern diese Produkte weiterhin anbieten können, solange sie den Verbrauchern die freie Wahl lassen, ob sie sie annehmen möchten oder nicht.


Lettre de la DAJ – Proposer simultanément au consommateur une offre de prêt personnel et un produit d’assurance non lié à ce prêt ne constitue pas une pratique commerciale agressive ou déloyale selon la CJUE

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