UK New Legislation,The Collective Investment Schemes (Temporary Recognition) and Central Counterparties (Transitional Provision) (Amendment) Regulations 2024

Neue britische Gesetzgebung: Verordnung zur vorübergehenden Anerkennung von Organismen für gemeinsame Anlagen und zu zentralen Gegenparteien (Übergangsregelung) (Änderungen) 2024

Datum: 25. November 2024, 16:04 Uhr

Titel: The Collective Investment Schemes (Temporary Recognition) and Central Counterparties (Transitional Provision) (Amendment) Regulations 2024

Zusammenfassung

Die Verordnung zur vorübergehenden Anerkennung von Organismen für gemeinsame Anlagen und zu zentralen Gegenparteien (Übergangsregelung) (Änderungen) 2024 (im Folgenden als „die Verordnung“ bezeichnet) wurde am 25. November 2024 veröffentlicht. Sie ändert die bestehenden Übergangsbestimmungen für die Anerkennung von Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAs) und zentralen Gegenparteien (CCPs), die ihren Sitz in der Europäischen Union (EU) haben.

Hintergrund

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Januar 2020 wurde eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 eingeführt. Während dieser Zeit blieben die EU-Rechtsvorschriften im Vereinigten Königreich in Kraft, was es OGAs und CCPs mit Sitz in der EU ermöglichte, ihre Tätigkeiten im Vereinigten Königreich fortzusetzen.

Die Verordnung verlängert diese Übergangsfrist für weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022. Dies soll OGAs und CCPs mit Sitz in der EU mehr Zeit geben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten, die nach dem Ende der Übergangszeit gelten werden.

Inhalt der Verordnung

Die Verordnung nimmt Änderungen an der Collective Investment Schemes (Temporary Recognition) and Central Counterparties (Transitional Provision) Regulations 2020 vor. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Verlängerung der Übergangsfrist für die vorübergehende Anerkennung von OGAs und CCPs mit Sitz in der EU bis zum 31. Dezember 2022.
  • Die Klarstellung, dass die Übergangsbestimmungen auch für OGAs und CCPs gelten, die ihren Sitz in einem Drittland haben, aber von einer Aufsichtsbehörde in der EU beaufsichtigt werden.
  • Die Hinzufügung einer Bestimmung, die es dem Finanzaufsichtsministerium HM Treasury gestattet, die Übergangsfrist zu verlängern oder zu verkürzen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

Auswirkungen

Die Verordnung bietet OGAs und CCPs mit Sitz in der EU mehr Zeit, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten, die nach dem Ende der Übergangszeit gelten werden. Sie gibt dem HM Treasury außerdem die Flexibilität, die Übergangsfrist bei Bedarf zu verlängern oder zu verkürzen.

Die Verordnung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf OGAs und CCPs mit Sitz im Vereinigten Königreich. Diese unterstehen bereits den britischen Rechtsvorschriften und sind von den Übergangsbestimmungen nicht betroffen.

Umsetzung

Die Verordnung tritt am 31. Januar 2021 in Kraft. Sie kann auf der Website des Gesetzgebungsverlags des Vereinigten Königreichs eingesehen werden: www.legislation.gov.uk/uksi/2024/1550/contents/made


The Collective Investment Schemes (Temporary Recognition) and Central Counterparties (Transitional Provision) (Amendment) Regulations 2024

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