UK New Legislation,The Official Controls (Import of High-Risk Food and Feed of Non-Animal Origin) (Amendment of Commission Implementing Regulation (EU) 2019/1793) (England) (No. 2) Regulations 2024

Neue britische Verordnung für die Einfuhr von Hochrisikolebensmitteln und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs

London, 18. November 2024 – Die britische Regierung hat eine neue Verordnung unter dem Titel „The Official Controls (Import of High-Risk Food and Feed of Non-Animal Origin) (Amendment of Commission Implementing Regulation (EU) 2019/1793) (England) (No. 2) Regulations 2024“ erlassen. Diese Verordnung tritt am 18. November 2024 in Kraft.

Hintergrund

Die Verordnung basiert auf der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793, die ursprünglich die Einfuhr von Hochrisikolebensmitteln und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs in die Europäische Union regelte. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU blieben diese Vorschriften im britischen Recht in Kraft, jedoch mit der Möglichkeit für Änderungen.

Ziel der neuen Verordnung

Ziel der neuen Verordnung ist es, Änderungen an der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 vorzunehmen, um Folgendes zu erreichen:

  • Aktualisierung der Liste der Hochrisikolebensmittel und Futtermittel nicht tierischen Ursprungs, die der Verordnung unterliegen
  • Klärung der Anforderungen an die Einfuhr dieser Waren
  • Verbesserung der Durchsetzung der Verordnung durch die zuständigen Behörden

Wesentliche Änderungen

Die wesentlichen Änderungen, die durch die neue Verordnung eingeführt werden, umfassen:

  • Aktualisierte Liste der Hochrisikolebensmittel und Futtermittel: Die Verordnung fügt der Liste der Hochrisikolebensmittel und Futtermittel neue Waren hinzu, darunter bestimmte pflanzliche Produkte, verarbeitete Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe.
  • Erweiterte Anforderungen für bestimmte Waren: Die Verordnung erweitert die Anforderungen für die Einfuhr bestimmter Waren, wie z. B. frische Früchte und Gemüse, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
  • Neue Dokumentationspflichten: Einführer müssen nun zusätzliche Unterlagen vorlegen, z. B. Gesundheitszeugnisse oder Analysenachweise, um die Einhaltung der Verordnung nachzuweisen.
  • Stärkere Durchsetzung: Die zuständigen Behörden erhalten zusätzliche Befugnisse, um die Einhaltung der Verordnung durchzusetzen, einschließlich der Möglichkeit, Einfuhren zurückzuweisen oder zu vernichten, wenn sie nicht den Anforderungen entsprechen.

Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen, die Hochrisikolebensmittel und Futtermittel nicht tierischen Ursprungs nach England einführen, müssen sich der neuen Anforderungen der Verordnung bewusst sein. Diese Anforderungen können zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufgaben mit sich bringen.

Unternehmen sollten die Verordnung sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls professionellen Rat einholen, um sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen.

Weitere Informationen

Der vollständige Text der „The Official Controls (Import of High-Risk Food and Feed of Non-Animal Origin) (Amendment of Commission Implementing Regulation (EU) 2019/1793) (England) (No. 2) Regulations 2024“ sind auf der Website der britischen Regierung verfügbar.

Weitere Informationen und Unterstützung für Unternehmen finden Sie auf der Website der Food Standards Agency (FSA).


The Official Controls (Import of High-Risk Food and Feed of Non-Animal Origin) (Amendment of Commission Implementing Regulation (EU) 2019/1793) (England) (No. 2) Regulations 2024

Die KI hat uns die Nachricht überbracht.

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