Press releases,Press release – EU deforestation law: Parliament wants to give companies one more year to comply

Pressemitteilung – EU-Abholzungsgesetz: Parlament will Unternehmen ein weiteres Jahr zur Einhaltung geben

Brüssel, 14. November 2024

Das Europäische Parlament hat heute für eine Verschiebung der Frist für Unternehmen um ein Jahr gestimmt, um sich an das neue EU-Gesetz zur Abholzung anzupassen. Das Gesetz soll die Einfuhr von Waren in die EU einschränken, die mit Abholzung in Verbindung stehen.

Die ursprüngliche Frist für Unternehmen zur Einhaltung des Gesetzes sollte der 31. Dezember 2023 sein. Das Parlament hat jedoch beschlossen, diese Frist bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern.

Dieser Schritt wurde als Reaktion auf die Bedenken von Unternehmen und Branchenverbänden unternommen, die argumentierten, dass sie nicht genügend Zeit hätten, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen.

Das Parlament hat auch Änderungen an dem Gesetz vorgeschlagen, um die Unternehmen bei der Einhaltung zu unterstützen. Zu diesen Änderungen gehören:

  • Bereitstellung technischer Unterstützung für Unternehmen
  • Einrichtung eines Helpdesks für Unternehmen
  • Verlängerung der Übergangsfrist für kleine und mittlere Unternehmen

Die geänderte Fassung des Gesetzes muss nun vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

Die EU-Kommission hat erklärt, dass sie die Entscheidung des Parlaments unterstützt und dass sie mit dem Rat zusammenarbeiten wird, um eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes sicherzustellen.

Das EU-Abholzungsgesetz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die globale Abholzung. Die Gesetzesänderung soll Unternehmen mehr Zeit für die Einhaltung geben und gleichzeitig die Wirksamkeit des Gesetzes sicherstellen.

Hintergrund

Das EU-Abholzungsgesetz ist ein Gesetzesentwurf, der die Einfuhr von Waren in die EU einschränken soll, die mit Abholzung in Verbindung stehen. Das Gesetz soll die Entwaldung in Wäldern auf der ganzen Welt verhindern, die eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel spielen.

Das Gesetz wurde ursprünglich von der EU-Kommission im Jahr 2021 vorgeschlagen und befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz muss vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden, bevor es in Kraft treten kann.


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