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EZB konsultiert zu ihrem Umgang mit Optionen und Ermessensspielräumen im EU-Recht

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine öffentliche Konsultation zu ihrem Umgang mit Optionen und Ermessensspielräumen im EU-Recht eingeleitet. Die Konsultation ist Teil der laufenden Bemühungen der EZB, die Effektivität und Transparenz ihres rechtlichen Rahmens sicherzustellen.

Hintergrund

Das EU-Recht ist die Rechtsgrundlage für die Geschäftstätigkeit der EZB. Es bietet der EZB eine Reihe von Optionen und Ermessensspielräumen, die es ihr ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Die EZB muss jedoch sicherstellen, dass sie diese Optionen und Ermessensspielräume in einer Weise nutzt, die mit dem EU-Recht vereinbar ist und die Ziele des Eurosystems unterstützt.

Ziel der Konsultation

Die Konsultation zielt darauf ab, Feedback von Interessengruppen zu folgenden Themen einzuholen:

  • Wie nutzt die EZB derzeit die ihr im EU-Recht eingeräumten Optionen und Ermessensspielräume?
  • Sind die derzeitigen Verfahren der EZB zur Nutzung dieser Optionen und Ermessensspielräume angemessen?
  • Gibt es Bereiche, in denen die EZB ihren Ansatz verbessern könnte?

Themen der Konsultation

Die Konsultation umfasst eine Reihe von Themen, darunter:

  • Die Rolle des EZB-Rates bei der Ausübung von Optionen und Ermessensspielräumen
  • Die Interaktion der EZB mit anderen EU-Organen bei der Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen
  • Die Transparenz der EZB bei ihrer Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen
  • Die Rechenschaftspflicht der EZB für ihre Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen

Beteiligung an der Konsultation

Die Konsultation steht Einzelpersonen, Organisationen und Institutionen offen. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen endet am 20. April 2023.

Interessengruppen können ihre Stellungnahmen über das Online-Konsultationsportal der EZB einreichen: www.ecb.europa.eu/home/search/consultations/html/ecb.consult20230317_approach_to_options_and_discretion.en.html

Nächste Schritte

Nach Abschluss der Konsultation wird die EZB die erhaltenen Stellungnahmen prüfen. Die EZB wird dann entscheiden, ob Anpassungen ihres Ansatzes zur Nutzung von Optionen und Ermessensspielräumen im EU-Recht erforderlich sind.

Die EZB ist bestrebt, ihren rechtlichen Rahmen kontinuierlich zu verbessern, um ihre Effektivität und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten.


ECB consults on its approach to options and discretions available in EU law

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