Bußgeld in Höhe von 31.000 € gegen die SAS CHANTIER NAVAL DE MARSEILLE verhängt
Paris, 06. November 2024 – Die SAS CHANTIER NAVAL DE MARSEILLE (SIRET-Nummer: 521 974 493 00020) wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 31.000 € verurteilt. Dies geht aus einem Artikel hervor, der am 2024-11-06 um 16:20 Uhr auf der Website economie.gouv.fr veröffentlicht wurde.
Die Verurteilung erfolgte im Rahmen eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen die Vorschriften über die Arbeitszeit. Im Einzelnen wurde dem Unternehmen vorgeworfen, die Ruhezeiten seiner Mitarbeiter nicht eingehalten zu haben.
Die Höhe des Bußgeldes wurde unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und der finanziellen Situation des Unternehmens festgelegt.
Diese Verurteilung ist eine Erinnerung an die Bedeutung der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften. Unternehmen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, können mit erheblichen Geldstrafen rechnen.
Über die SAS CHANTIER NAVAL DE MARSEILLE
Die SAS CHANTIER NAVAL DE MARSEILLE ist ein in Marseille ansässiges Unternehmen, das auf den Bau und die Reparatur von Schiffen spezialisiert ist. Das Unternehmen beschäftigt rund 200 Mitarbeiter.
Über das Arbeitszeitgesetz
Das französische Arbeitszeitgesetz legt die maximal zulässige Arbeitszeit pro Tag, Woche und Jahr fest. Es schreibt außerdem Ruhezeiten und Urlaub vor. Arbeitgeber, die gegen diese Vorschriften verstoßen, können mit Strafen belegt werden.
Relevante Quellen:
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
economie.gouv.fr einen neuen Artikel am 2024-11-06 16:20 mit dem Titel „Amende de 31 000 € prononcée à l’encontre de la SAS CHANTIER NAVAL DE MARSEILLE (numéro de SIRET : 521 974 493 00020)“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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