economie.gouv.fr,Lettre de la DAJ –L’administration peut interrompre pour absence de service fait le versement du traitement d’un agent public faisant l’objet d’une mesure de contrôle judiciaire l’empêchant d’exercer ses fonctions

Französische Staatsverwaltung darf Gehälter von Beamten aussetzen, die aufgrund von Untersuchungshaft nicht arbeiten können

Paris, 5. November 2024 – Die Generaldirektion für Gesetzesangelegenheiten (DAJ) des französischen Wirtschaftsministeriums hat am 5. November 2024 ein Schreiben veröffentlicht, in dem sie darauf hinweist, dass die französische Verwaltung das Gehalt eines Beamten aussetzen kann, wenn dieser aufgrund einer Untersuchungshaft nicht in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen.

Diese Entscheidung basiert auf einem aktuellen Urteil des französischen Staatsrats, des höchsten Verwaltungsgerichts des Landes. In dem Urteil heißt es, dass die Verwaltung das Gehalt eines Beamten aussetzen kann, wenn dieser „für einen Zeitraum von mehr als einem Monat und ununterbrochen“ aufgrund einer Untersuchungshaft nicht in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen.

Die DAJ stellt jedoch klar, dass diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden sollte, wenn die Abwesenheit des Beamten die ordnungsgemäße Funktionsweise des Dienstes ernsthaft beeinträchtigt.

In dem Schreiben der DAJ werden die Bedingungen für die Aussetzung des Gehalts dargelegt:

  • Der Beamte muss sich in Untersuchungshaft befinden und daher nicht in der Lage sein, seine Aufgaben auszuüben.
  • Die Untersuchungshaft muss für einen Zeitraum von mehr als einem Monat und ununterbrochen andauern.
  • Die Abwesenheit des Beamten muss die ordnungsgemäße Funktionsweise des Dienstes ernsthaft beeinträchtigen.

Die DAJ weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Aussetzung des Gehalts im Einzelfall getroffen werden muss und dass die Verwaltung dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen muss.

Diese Entscheidung stieß bei Gewerkschaften und Rechtsanwälten auf gemischte Reaktionen. Einige argumentierten, dass die Aussetzung des Gehalts eine unverhältnismäßige Strafe für Beamte darstelle, die sich noch in der Untersuchungshaft befänden und noch nicht wegen einer Straftat verurteilt worden seien. Andere wiederum argumentierten, dass die Entscheidung notwendig sei, um sicherzustellen, dass die Verwaltung weiterhin effizient arbeiten könne, wenn Beamte aufgrund einer Untersuchungshaft nicht in der Lage seien, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entscheidung in der Praxis auswirken wird und ob sie vor Gericht angefochten wird.


Lettre de la DAJ –L’administration peut interrompre pour absence de service fait le versement du traitement d’un agent public faisant l’objet d’une mesure de contrôle judiciaire l’empêchant d’exercer ses fonctions

Die KI hat uns die Nachricht überbracht.

Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.

economie.gouv.fr einen neuen Artikel am 2024-11-05 14:19 mit dem Titel „Lettre de la DAJ –L’administration peut interrompre pour absence de service fait le versement du traitement d’un agent public faisant l’objet d’une mesure de contrôle judiciaire l’empêchant d’exercer ses fonctions“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.

61

Schreibe einen Kommentar