economie.gouv.fr,Arrêté du 29 octobre 2024 modifiant l’arrêté du 3 février 2023 portant désignation des représentants du personnel aux commissions administratives paritaires et aux commissions consultatives paritaires placées auprès de la Secrétaire générale des ministère

Erlass vom 29. Oktober 2024 zur Änderung des Erlasses vom 3. Februar 2023 über die Ernennung von Personalvertretern in den paritätischen Verwaltungsausschüssen und den paritätischen Beratungsausschüssen der Generalsekretärin des Ministeriums

Erlassveröffentlichungsdatum: 30. Oktober 2024 Quelle: www.economie.gouv.fr

Einleitung

Der Erlass vom 3. Februar 2023 legte die Ernennung von Personalvertretern in den paritätischen Verwaltungsausschüssen (CAP) und den paritätischen Beratungsausschüssen (CCP) fest, die der Generalsekretärin des Ministeriums unterstehen. Der vorliegende Erlass vom 29. Oktober 2024 ändert einige Bestimmungen des vorherigen Erlasses.

Hauptänderungen

Erweiterung des Anwendungsbereichs

Der ursprüngliche Erlass galt für Personalvertreter in den folgenden Ausschüssen:

  • Zentrale paritätische Verwaltungskommission (CAPC)
  • Paritätische Beratungskommission für die Berufsausübung (CCPEC)
  • Paritätische Beratungskommission für die Arbeitsbedingungen (CCPCT)

Der geänderte Erlass erweitert den Anwendungsbereich auf folgende Ausschüsse:

  • Zentrale paritätische Beratungskommission für die Arbeitsbedingungen (CCPCTC)
  • Ministerielle paritätische Beratungskommission für die Arbeitsbedingungen (CCPCTM)

Neue Vertreter

Der geänderte Erlass ernennt neue Personalvertreter in den folgenden Ausschüssen:

  • CAPC: 2 zusätzliche Vertreter für die Hauptkategorie
  • CCPEC: 1 zusätzlicher Vertreter für die Hauptkategorie
  • CCPCT: 1 zusätzlicher Vertreter für die Hauptkategorie und 1 zusätzlicher Vertreter für die Mittelschicht

Mandatsdauer

Der geänderte Erlass verlängert die Mandatsdauer der Personalvertreter von 4 auf 5 Jahre.

Sonstige Änderungen

Der Erlass enthält weitere geringfügige Änderungen, darunter:

  • Klarstellung der Vertretungsbefugnisse
  • Aktualisierung der Terminologie
  • Korrektur von Rechtschreib- und Grammatikfehlern

Inkrafttreten

Der Erlass vom 29. Oktober 2024 tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Bedeutung

Dieser Erlass ist wichtig, da er die Ernennung von Personalvertretern in den CAP- und CCP-Ausschüssen regelt, die eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der Personalpolitik des Ministeriums spielen. Die Änderungen erweitern den Anwendungsbereich der Verordnung, erhöhen die Anzahl der Vertreter und verlängern ihre Mandatsdauer. Diese Änderungen sollen die Vertretung des Personals in den Ausschüssen verbessern und die Beteiligung der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen fördern.


Arrêté du 29 octobre 2024 modifiant l’arrêté du 3 février 2023 portant désignation des représentants du personnel aux commissions administratives paritaires et aux commissions consultatives paritaires placées auprès de la Secrétaire générale des ministère

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