economie.gouv.fr,Démarchage téléphonique interdit – Sanction administrative de 50 000 € prise à l’encontre de monsieur Kwamé BEN MENSAH gérant de la SARL AU BEN MENSAH CALL

Telefonwerbung verboten – Verwaltungsstrafe in Höhe von 50.000 € gegen Herrn Kwamé BEN MENSAH, Geschäftsführer der SARL AU BEN MENSAH CALL

Am 29. Oktober 2024 veröffentlichte das französische Wirtschaftsministerium auf seiner Website einen Artikel über eine verhängte Verwaltungsstrafe gegen Herrn Kwamé BEN MENSAH, Geschäftsführer der SARL AU BEN MENSAH CALL.

Hintergrund

Die unerwünschte Telefonwerbung, auch bekannt als Cold Calling, ist in Frankreich strengstens verboten. Das Verbot wurde eingeführt, um Verbraucher vor Belästigung und Betrug zu schützen. Unternehmen, die gegen das Verbot verstoßen, können mit empfindlichen Strafen belegt werden.

Der Fall

Laut dem Wirtschaftsministerium verstieß die SARL AU BEN MENSAH CALL wiederholt gegen das Verbot der Telefonwerbung. Das Unternehmen wurde zahlreicher unerwünschter Anrufe beschuldigt, die bei Verbrauchern zu Belästigung und Ärger führten.

Ermittlungen und Sanktionen

Die französischen Behörden führten Ermittlungen durch und stellten mehrere Verstöße gegen das Verbot der Telefonwerbung fest. Infolgedessen wurde gegen Herrn Kwamé BEN MENSAH, den Geschäftsführer der SARL AU BEN MENSAH CALL, eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 50.000 € verhängt.

Bedeutung der Strafe

Die verhängte Strafe ist ein deutliches Signal an Unternehmen, dass das Verbot der Telefonwerbung in Frankreich ernst genommen wird. Die Höhe der Geldbuße zeigt die Entschlossenheit der Behörden, Verbraucher vor unerwünschten Anrufen zu schützen.

Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen müssen die Bestimmungen zum Verbot der Telefonwerbung einhalten. Andernfalls riskieren sie empfindliche Strafen, die ihren Ruf schädigen und ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen können.

Rechte von Verbrauchern

Verbraucher haben das Recht, vor unerwünschter Telefonwerbung geschützt zu werden. Sie können unerwünschte Anrufe bei den zuständigen Behörden melden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Fazit

Die Verwaltungsstrafe gegen Herrn Kwamé BEN MENSAH und die SARL AU BEN MENSAH CALL ist eine wichtige Botschaft an Unternehmen, dass das Verbot der Telefonwerbung in Frankreich durchgesetzt wird. Verbraucher haben das Recht, vor unerwünschten Anrufen geschützt zu werden, und Unternehmen müssen sich an die geltenden Vorschriften halten.


Démarchage téléphonique interdit – Sanction administrative de 50 000 € prise à l’encontre de monsieur Kwamé BEN MENSAH gérant de la SARL AU BEN MENSAH CALL

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