Neue Gesetzgebung im Vereinigten Königreich
Erlass der South West Scotland Trunk Roads (Temporary Prohibitions of Traffic and Overtaking and Temporary Speed Restrictions) (Nr. 7) Order 2024
2024-10-28 03:05
Das Verkehrsministerium (Department for Transport) hat eine neue Anordnung erlassen, die vorübergehende Verkehrs- und Überholverbote sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Fernstraßen im Südwesten Schottlands einführt. Die „South West Scotland Trunk Roads (Temporary Prohibitions of Traffic and Overtaking and Temporary Speed Restrictions) (Nr. 7) Order 2024“ tritt am 2024-11-04 in Kraft.
Betroffene Straßenabschnitte
Die Anordnung betrifft die folgenden Straßenabschnitte:
- A75: Zwischen der Anschlussstelle Gretna Green (J44) und der Anschlussstelle Dumfries (J45)
- A76: Zwischen der Anschlussstelle Dumfries (J45) und der Anschlussstelle Lockerbie (J46)
- M74: Zwischen der Anschlussstelle Abington (J15) und der Anschlussstelle Beattock (J16)
Zeitliche Geltung
Die Verkehrsbeschränkungen gelten vom 2024-11-04 bis zum 2025-03-31. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten vom 2024-11-04 bis zum 2024-12-31.
Verkehrsbeschränkungen
- Auf der A75 wird der Verkehr zwischen der Anschlussstelle Gretna Green und der Anschlussstelle Dumfries in beiden Richtungen gesperrt.
- Auf der A76 wird der Verkehr zwischen der Anschlussstelle Dumfries und der Anschlussstelle Lockerbie in beiden Richtungen gesperrt.
- Auf der M74 wird der Verkehr zwischen der Anschlussstelle Abington und der Anschlussstelle Beattock in beiden Richtungen gesperrt.
Diese Verkehrsbeschränkungen gelten für alle Fahrzeuge, außer für Anlieger und Einsatzfahrzeuge.
Überholverbote
Auf den betroffenen Straßenabschnitten gilt ein Überholverbot.
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Auf den betroffenen Straßenabschnitten gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- A75: 30 Meilen pro Stunde (48 km/h)
- A76: 40 Meilen pro Stunde (64 km/h)
- M74: 50 Meilen pro Stunde (80 km/h)
Ausnahmen
Die Verkehrsbeschränkungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nicht für:
- Fahrzeuge, die im Auftrag des Verkehrsministeriums oder der Polizei handeln
- Einsatzfahrzeuge im Einsatz
- Fahrzeuge der Streitkräfte
- Fahrzeuge, die für die Instandhaltung der Straßen verwendet werden
- Postfahrzeuge
Hintergrund
Die Anordnung wurde erlassen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer während Bauarbeiten an den betroffenen Straßenabschnitten zu gewährleisten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Anordnung finden Sie auf der Website des Verkehrsministeriums unter folgendem Link:
Die KI hat uns die Nachricht überbracht.
Ich habe Google Gemini die folgende Frage gestellt, und hier ist die Antwort.
UK New Legislation einen neuen Artikel am 2024-10-28 03:05 mit dem Titel „The South West Scotland Trunk Roads (Temporary Prohibitions of Traffic and Overtaking and Temporary Speed Restrictions) (No. 7) Order 2024“. Bitte schreiben Sie einen ausführlichen Artikel über diese Nachricht, einschließlich aller relevanten Informationen. Die Antworten sollten auf Deutsch sein.
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